Tratsch: Nazipack und Islamisten: Waren 70 Jahre umsonst?

faxefaxe, 12. Juli 2016, um 10:07

hehe, Haferl, mit jemandem zu diskutieren, der seine Unbildung und Uninformiertheit vor sich herträgt ("ich kenne die Hintergründe nicht und sie interessieren mich auch nicht, eine Meinung dazu habe ich aber") ist vermutlich nicht zielführend.

Zwar dürfte die Uninformiertheit für viele Internetdiskutanten gelten, nur die wenigsten sind aber so blöd, das zuzugeben. :-)

faxefaxe, 12. Juli 2016, um 10:22

^^ Der ahnungslose Salbaderer hat gesprochen.

Soizhaferl, 12. Juli 2016, um 10:25

ah. schön. wir haben also das offensichtliche dann nach der dritten Frage auch mal festgestellt. Zwar noch mit ein paar kleinen Ausflüchten, aber da will ich dann mal ned so sein. Gut.

Wenn du das anhand dieser Zitate siehst, ich das daran sehe, der faxe daran sieht, jeder das daran sieht, dann siehts halt auch die AfD. Und zwar ohne Gutachten, ohne den text rst in Gänze lesen zu müssen, ohne große Vorlaufzeit, ohne die Entscheidung eines Richters.

Und dennoch braucht sie Wochen, um sich zu einem Ausschlußverfahren durchzuringen, das dann
scheitert. Das macht mir Angst, und darin sind wir uns ja auch weitgehend einig.
Dass er dann "aus den eigenen reihen angegriffen" wurde, ist nichts großartig Positives - das ist das Selbstverständliche bei solchen Äußerungen für eine demokratische Partei. Das 9 von 22 ihn trotzdem nicht rauswerfen wollten, das ist das Problem.

Ich würde der AfD ja eine demokratische Entwicklung wünschen. Ich sehs halt nur im Moment ums Verrecken nicht...

Soizhaferl, 12. Juli 2016, um 11:06

Wie kommst du auf die völlig absurde Idee, dass Antisemitismus per se strafbar wäre? Ich zitiere (130 STGB, der sogenannte "Volksverhetzungsparagraf"):

"in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören ... zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert ... beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet"

Das heisst doch im Umkehrschluß nicht, dass alles, was dem nicht entspricht, auch nicht antisemitisch wäre...

Halt wieder ein Fall von "Antisemitismus sollte strafbar sein, wird schon stimmen, ich hab zwar keine Ahnung, aber ich denks mir halt so und schreib erst mal irgendwas, weil ich der kami bin und keine Fakten brauche".

Ich darf mal darin erinnern, dass sich Edathys "Knabenfotos" wohl durchaus damals im nicht strafbaren Bereich bewegten. Das spielte - völlig zurecht - nicht wirklich eine Rolle bei der öffentlichen und innerparteilichen Wahrnehmung der Debatte.

Das selbe bei den Pädophilie-Vorwürfen gegen die Grünen: die beanstandeten Textpassagen in (regionalen) Parteiprogrammen, in Reden, in Büchern waren alle nicht strafrechtlich relevant. Trotzdem wurde völlig zurecht bei der Aufarbeitung nicht mit Paragrafen gerechnet.

faxefaxe, 12. Juli 2016, um 12:13

^^ Unqualifizierter Blödsinn. Nach welchem Paragraphen darfst Du nur jemanden ausschließen, der strafrechtlich relevantes sagt.

Kamigeschwätz, wenigstens versuchst Du inzwischen nicht mehr, den Eindruck zu erwecken, dass Du von irgendetwas Ahnung hast. :-)

Soizhaferl, 12. Juli 2016, um 12:21

Es geht nicht darum, Gedeon einzusperren - dazu bräuchte es deutlich mehr, und da greift "im zweifel für den Angeklagten". Es geht nicht einmal darum, ihn aus der AfD zu werfen - selbstd a gibt es höhere Auflagen. (Nicht zuletzt deswegn tat sich die SPD seinerzeit mit Edathy ja durchaus schwer).

Es geht auch nicht darum, ihm sein Mandat zu nehmen. Es geht einzig und allein darum, ihn aus der Fraktion der AfD zu werfen. Dazu hätten zwei Drittel genügt. Die gab es nicht.

Strafrechtliche Relevanz wäre dazu nicht nötig gewesen, nur die Feststellung, dass gedeon Antisemit ist. Und das war glasklar festzustellen, wie ja sogar du nach langem Winden erkannt hast.

Eine Partei, bei der offensichtlich knapp der Hälfte der Abgeordneten Antisemitismus zumindest egal ist, muss man bekämpfen, da steht man dann sicher nicht in der falschen Ecke.

Diese Partei kann so nicht die Lösung sein, um den "Volkswillen" eines Teils der Bevölkerung zu artikulieren. Volkswille darf in der wehrhaften Demokratie nicht alles.

Soizhaferl, 12. Juli 2016, um 12:24

Wie auch bei Hohmann zu sehen: https://de.wikipedia.org/wiki/Hohmann-Aff%C3%A4re

- es ist relativ schwierig und muss exakt begründet werden, jemand aus einer Partei auszuschließen, bei einem Fraktionsausschluß ist das nicht so.

faxefaxe, 12. Juli 2016, um 13:04

Nein, Kami, der weiß genauso wie ich, dass es beim Ausschluss aus der Fraktion nicht um Rechtsverstöße gehen muss.
Das ist einfach dummes Gefasel von Dir, das an der politischen Diskussion - bietet die Afd antisemitischen Strömungen Raum - vorbeiführen soll. "wenn sie fehlt wird es zäh" ist Quatsch, es gab ja schon Ausschlüsse.

Einem Rechtsanwalt für die Vergehen seiner Mandanten in Haftung zu nehmen, widerspricht dagegen dem Rechtsstaatsgedanken. Wann gab es denn Bitte bei den Grünen damals Diskussionen, ob sie Schily aus ihrer Fraktion ausschließen (er hat sich dann ja selbst nach rechts abgesetzt). Erzähl doch keinen Unfug, dass Du Dich daran erinnerst. Und komm nicht damit, dass das der politische Gegner gefordert habe ^^

faxefaxe, 12. Juli 2016, um 13:08

Auch nett:

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nach-bulgarien-reise-hamburger-polizei-ermittelt-gegen-ex-pegida-frontfrau-festerling-14336890.html

Soizhaferl, 12. Juli 2016, um 13:12
zuletzt bearbeitet am 12. Juli 2016, um 13:13

Nein, um das Mandat geht es nicht. Er ist gewählter Volksvertreter, da müsste ersts eine Immunität aufgehoben werden, und dann müsste ein erfolgreicher Strafprozess kommen - da sind die Hürden - gottseidank - recht hoch.

Natürlich ist sowas für eine partei immer schwer. Der fall Hohmann zeigt aber, dass es natürlich geht, wenn man will. Und zwar einfach und schnell. also völlig anders als das verantwortungslose Rumgeeiere der AfD.

.....

Wenn andere Äpfel und Birnen vergleichen, sind das bei dir eher Äpfel und Schrauben...

Es zählt zu den grundlagen des demokratischen Rechtsstaates, dass jeder Angeklagte einen Anwalt bekommt, Punkt. Jemanden deswegen aus einer Fraktion ausschließen zu wollen ist bodenlos. Was hätte denn dabei auch nur im Entferntesten strafbar sein sollen? Wo ist der Zusammenhang zwischen antisemitischen kommentaren und einer anwaltlichen Tätigkeit? So ein Schwachsinnsvergleich.

Soizhaferl, 12. Juli 2016, um 14:15

Strafbarkeit ist NOTWENDIG, um die Immunität aufzuheben und evtl. das Mandat aufzuheben.
Strafbarkeit ist NICHT notwendig für einen Fraktionsausschluß.
So schwer ist das doch nicht.

Das sind aber sehr minimale Parallelen, ob ich einen Antisemiten dulde oder einen Anwalt, der so gut als möglich seine Arbeit macht.

Die Vorwürfe gegen Ströbele konnten halt nie bewiesen werden. ich persönlich denke, dass Ströbele sich diesbezüglich gewandelt hat, damals aber genau dieser Ansicht war. Aber das ist meine persönliche Meinung, die ich nicht beweisen kann. Bin auch keineswegs ein Fan Ströbeles.
Aber da gilt wohl oder übel: Im Zweifel für den Angeklagten.

Dass Gedeon Antisemit ist, zeigen doch die Aussagen, die unbestreitbar unter seinem Namen in seinem Werk mit seinen eigenen Worten getroffen worden sind. Da bleibt doch kein zweifel, das steht doch schwarz auf weiß da.

Soizhaferl, 12. Juli 2016, um 14:18

"vor etlichen seiten noch wolltest du mich als "Rechten-Verteidiger"
durch den kakao ziehen und jetzt verteidigst du "RAF-Verteidiger" ?
"

Ein rechtsanwalt muss, wenn er seine Arbeit gut macht, ganz unabhängig von seiner eigenen Meinung alles anführen, was ihm zur Entlastung seines Mandanten irgendwie dienlich erscheint, wie absurd und fadenscheinig es auch sein mag. Deswegen wird ihn niemand auslachen.

Du bist kein Rechtsanwalt, nichts und niemand hätte von dir verlangt, mit fadenscheinigen und absurden Dokumenten Petrys Schießbefehl-Äußerung zu verteidigen. Daher durfte, nein, musste man schon herzlich über dich lachen.

Kanalratte, 12. Juli 2016, um 14:24

Lesenswert!

http://taz.de/!5317219/

Soizhaferl, 12. Juli 2016, um 14:51

FRAKTIONSausschluß, nicht parteiausschluß.

"es geht nicht darum, was rechtlich möglich ist, sondern wann es faktisch durchgezogen wird."

Halten wir fest: Fraktionsausschluß wegen antisemitischer Äußerungen, ohne Strafbarkeit:

Fall Hohmann, CDU: satte Zweidrittelmehrheit (78%)

Fall Gedeon, AfD: Zweidrittelmehrheit weit verfehlt
(56%)

Faktisch durchgezogen wird es also, wenn einer Partei bewusst ist, dass Antisemitismus nicht geduldet werden kann - bei der AfD ist das wohl nicht der Fall. Strafbarkeit der Äußerungen scheint nicht die zentrale Rolle zu spielen.

Soizhaferl, 12. Juli 2016, um 14:53

ach, kami, deine rolle in der Homosexualitätsdiskussion war so erbärmlich, dazu sag ich lieber mal nix... Wie ein fraktions- oder sogar parteiausschluß irgendwie gegen das Recht auf Meinungsfreiheit verstößt, müsstest du erstmal noch erklären.

Soizhaferl, 12. Juli 2016, um 14:58

"soiz, jetzt fängst auch schon mit dem mist an.

zeig mir mal bitte die stelle, wo ich behauptet hätte, dass eine strafbarkeit notwendig für einen parteiausschluss sei.
"

Die Stelle ist doch symptomatisch: Offensichtlich sit dir der Unterschied zwischen mandat, Fraktion udn partei nicht klar. Schwafelschwafelschwafel...

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