faxefaxe, 24. Juni 2016, um 08:18
Doch, Schwule in den Knast fällt meiner Meinung nach unter Volksverhetzung.
Bin mir ziemlich sicher, dass das nicht vom Grundgesetz als Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Deine Gleichsetzung von Pädophilie und Homosexualität zeigt Deine Geisteshaltung.
Dass Du hinterher sagst, Du seist nur der Anwalt halte ich für einen Trick, nenne Dich aber nicht Nazi, sondern Nazi-Anwalt, das ist für mich ok.
Ich bin weiterhin dafür, das Thema sein zu lassen. Deine Haltung ist ja klar, meine auch.
verana, 24. Juni 2016, um 08:23
faxe, das verstehe ich und wäre auch mein Verhalten.
Ich hab aber gelernt, dass dazu ein klarer in Grenzen weisender Satz genügt.
Der Versuch, für diese anständige Position zu kämpfen, scheitert daran, dass Menschen mit bestimmten Ansichten verhärtet in ihrer Meinung sind und es sinnlos ist, sie überzeugen zu wollen.
Oder hast du jemals Differenzierung erlebt bei "Kopf ab hardlinern" - ich nicht.
Das hat seine eigene Logik.
faxefaxe, 24. Juni 2016, um 08:39
zuletzt bearbeitet am 24. Juni 2016, um 08:45
Bei der Neuregelung des Volksverhetzungs-Paragraphens heißt es in der Begründung:
"Die Aufnahme von Einzelpersonen in den Wortlaut des § 130 Absatz 1 StGB soll nicht auf die im Rahmenbeschluss genannten Gruppen beschränkt werden. Sie erfasst vielmehr alle Personenmehrheiten, die sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als erkenn- bare Einheit herausheben, und daher als Teile der Bevölke- rung schon nach der bisherigen Rechtslage von § 130 StGB geschützt werden. Damit gilt für Angriffe auf Einzelne z. B. wegen ihrer Homosexualität oder wegen ihrer Behinderung die gleiche Rechtslage wie für Angriffe auf Einzelne wegen ihrer Religion oder wegen ihrer Nationalität. Denn ob je- mand aufgrund seiner Zugehörigkeit z. B. zu einer religiösen Gruppe oder zu einer bestimmten Berufsgruppe angegriffen wird, macht insoweit keinen Unterschied, wenn die weiteren Tatbestandsmerkmale des § 130 Absatz 1 StGB vorliegen."
Quelle: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/031/1703124.pdf
Ein Grundrechtauf freie Entfaltung der Persönlichkeit schließt die sexuelle Selbstbestimmung mit ein, Kami. Erweitern müsste man nur für Leute wie Dich, die Grundrechte nicht verstanden haben.
verana, 24. Juni 2016, um 08:59
zuletzt bearbeitet am 24. Juni 2016, um 09:00
Ich lese, kami, und zwar bis heute ausschließlich.
Und zwar gründlich und nicht nur drüber.
Und:
Die Welt wird besser durch Toleranz.
Vor allem Toleranz gegenüber Andersgearteten.
Toleranz hört aber dort auf, wo politische Parolen Hass und Bitterkeit ausdrücken, die nichts anderes sind als unsachliche Meinung, geboren aus persönlicher, unguter Entwicklung.
Tolerant sein kann nur der, der fähig ist, eigene Niederlagen nicht nur den anderen zuzuschreiben...
Das ist harte Bewusstseins-Arbeit, lohnend aber für einen selber und für eine gesunde Gesellschaft.
faxefaxe, 24. Juni 2016, um 09:07
Du hast seinen Satz verteidigt, Kami. Und wie. Und nicht nur formal, sondern auch inhaltlich.
Manchmal tätest Du Dir leichter, wenn Du erkennst und bekundest: "Ich habe mir verrannt, war Schmarrn."
faxefaxe, 24. Juni 2016, um 09:12
zuletzt bearbeitet am 24. Juni 2016, um 09:13
Ich sagte ja bereits, dass Du das Prinzip von Grundrechten und Menschenwürde nicht verstanden hast. Das Recht auf freie Meinungsäußerung bedeutet gerade nicht, dass Volksverhetzung erlaubt ist. Das davon auch Homosexuelle geschützt sind, ist die ausdrückliche Intention des Gesetzgebers.
Und das, wer Nazi-Positionen für nicht zulässig hält, selbst ein Nazi ist, kommt halt von Nazi-Anwälten.
faxefaxe, 24. Juni 2016, um 09:35
Du kapierst leider nix, Kami.
Die Diskussion, ob schwule Paare Kinder adoptieren können hat so gar nichts mit der Frage zu tun, ob man Homosexuelle ins Gefängnis stecken soll. Darum nennt Dich Pete einen Troll.
Weil Du immer wieder neuen Unfug postest und zwar einzig und allein, um zu provozieren. Ein klassischer Troll. Aber für einen Nazi-Anwalt ist das ja nicht ungewöhnlich.
faxefaxe, 24. Juni 2016, um 09:44
Kami-Strategie kann man hier nachlesen.
http://www.kas.de/wf/doc/kas_29495-544-1-30.pdf?111123125317
Wenn sich hier ein Nichtnazi-Anwalt für interessiert, kann ich die Position zum Adoptionsrecht gern erläutern. Für den Nazi-Anwalt die Kurzform: Bei der Adoption steht das Kindeswohl immer vor den anderen berechtigten Interessen. Daher geht es zunachst nicht um die Frage,mob Schwule diskriminiert werden, sondern um die Frage, was für das Kindeswohl am besten ist. Da können Schwule wunderbare Eltern sein, sind sie ja auch oft, wenn zb einer der Partner ein leibliches Kind mitbringt.
Die frage ist, ob man, wenn auch verheiratete heterosexuelle Paare zur Verfügung stehen, auch an schwule Paare Kinder abgibt,mdie nicht leibliche Eltern sind. Adoptierte Kinder haben schon ein Packerl zu tragen und vier Elternteile. Das ist für Kinder belastend. Die Frage ist,mob man ihre Situation zusätzlich verkomplizieren muss, indem sie zb drei Väter und eine Mütter haben in einer Welt, in der homophobe Nazi-Anwälte über gefängnisstrafen für Schwule schwadronieren.
verana, 24. Juni 2016, um 09:45
Hört auf...ihr macht euch nur noch lächerlich..das ist Hahnenkampf.... nix mehr sonst...
Ex-Sauspieler #419868, 24. Juni 2016, um 10:01
Verana, was sind 'Andersgeartete'?
mamaente, 24. Juni 2016, um 10:07
kami, schon wieder unsinn. auch wenn ich nicht faxes ansicht bin, dass heterosexuelle paare bei adoptionen bevorzugt werden sollten ( kann das bei bedarf gerne begründen ), so ist das was er da sagt keine diskriminierung auf grund der sexuellen ausrichtung. der sex ist ihm dabei ziemlich egal, er meint halt, dass es der entwicklung der kinder förderlicher ist, wenn sie von menschen beiderlei geschlechts erzogen werden.
dazu kommt die sorge, dass kinder homosexueller paare in diesem land, in dem es halt immer noch so deppen gibt die schwule gern einsperren würden, es u.u. schwer haben könnten.