Tratsch: Nazipack und Islamisten: Waren 70 Jahre umsonst?

faxefaxe, 23. Juni 2016, um 21:42

Dann halt nicht ^^
Ein paar Metaphern gehen allerweil. ^^

spielfuehrer, 23. Juni 2016, um 21:42

okay, ich darf mir aber sicherlich noch ein abschließendes statement erlauben: analverkehr ist gar nicht schwer!

mamaente, 23. Juni 2016, um 22:24

öhm? wer füttert hier grad wen?

mamaente, 23. Juni 2016, um 22:32

@kami: red doch keinen blödsinn. wir sind hier nicht bei gericht. wenn du die meinung vertrittst, die hirnis von der afd dürften ungestraft gefängnis für homosexuelle fordern, dann darf faxe darauf hinweisen, dass diese haltung der nazimenatlität entspricht.
wenn es um meinungsfeiheit geht, dann gilt die halt für alle, solange sie den boden des gg nicht verlassen.
bei der forderung, schwule einzukasteln ist dieser zwar bereits verlassen, aber, weil wir in einem freiheitlich orientiertem staat leben, darf irgendein dummbeutelpopulist sogar solchen diskriminierenden blödsinn von sich geben, ohne bestrafung fürchten zu müssen.
und das ist gut so! eine funktionierende demokratie hält ja durchaus auch schwachköpfe aus.
aber diejenigen die solcherlei dummschwaflerei nicht entschieden entgegen treten, die müssen sich dann eben auch gefallen lassen ins gleiche eck gestellt zu werden. so what? du meinst du kannst es dir immer aussuchen.
du meinst, wenn du dich mit deinen ansichten hinter einer wohlfeilen meinungsfreiheit versteckst, dann merkt man nicht welch geistes kind du bist.
naja , schiefgegangen, würd ich mal konstatieren...

Pete, 23. Juni 2016, um 22:46

Dieser Thread krankt an massiven Kommunikationsproblemen. An meiner kurzen Beteiligung hier sei dies beispielhaft erläutert:

"kamiko vor ungefähr 10 Stunden

Ja, ich halte sie für "legitim".
UND NEIN, NICHT für "berechtigt".
da ist ein himmelweiter unterschied."

(zwischendurch nur sinnloses Blabla von Pete von wegen "himmelweiter Unterschied? - Echt?")

"kamiko vor ungefähr 9 Stunden

http://www.duden.de/rechtschreibung/legitim

Bedeutung:
1.a. gesetzlich anerkannt, rechtmäßig; im Rahmen bestimmter Vorschriften [erfolgend]

in diesem Sinne hab ich sie verwendet.meine worte waren aber "völlig zulässige meinung" und ist ja wohl eindeutig auf "legalität" bezogen.
"berechtigt" wie mir unterstellt wird ist aber was ganz anderes."

[Hier möge der geneigte Leser im Duden ein paar Zeilen weiterlesen, obwohl es für den Diskussionsfaden nicht relevant ist.]

"kamiko vor ungefähr einer Stunde
zuletzt bearbeitet am 23. Juni 2016, um 21:22

von pete kam nichts mehr, als ich ihm zeigte, dass "legitim" als "legal" verwendet werden kann."

Kann ja nichts mehr kommen von mir. Ich verlasse den Ring - geschlagen, geprügelt sogar. In jedem Falle sprachlos.

Ex-Sauspieler #460311, 23. Juni 2016, um 23:02

ente,

ersetze afd durch die grünen und homosexuell durch sex mit minderjährigen und dann diskutieren wir weiter, ok?

mamaente, 23. Juni 2016, um 23:09

@bill: nö, mit dir red ich gar nicht, das ist mir entschieden zu dumm
@ schonwiedersonstwas: könntest du mir wohl meine frage beantworten?
@ kami: du hast recht, naiv wie ich bin, dachte ich, es sei im rahmen des diskriminierungsverbotes längst ins gg aufgenommen. ist es nicht, leider, müßte es längst sein.
ok, dann also (noch) nicht im gg. egal, es gehört sich dennoch nicht, jemanden aufgrund seiner sexuellen veranlagung einsperren zu wollen.

mamaente, 23. Juni 2016, um 23:47

niemand verbietet irgendwem seine meinung. aber jeder wird aufgrund von meinungsäußerungen bewertet und eingeordnet. und das muss man dann halt auch aushalten.....

spielfuehrer, 24. Juni 2016, um 04:50

@schowiederkoan...

erwin, bist du's?

faxefaxe, 24. Juni 2016, um 06:51
zuletzt bearbeitet am 24. Juni 2016, um 07:07

Natürlich ist das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung durch das Grundgesetz gedeckt.
Es ist auch nicht jede einzelne Minderheit genannt, die Du nicht diskriminieren darfst. Natürlich versuchen Nazis, sowas als Lücke hinzustellen, um ihre Hetze zu rechtfertigen.
Wenn Du solche Verrenkungen mitmachst, dann musst Du mit den Vorwürfen Leben Kami, selbst, wenn Du nur zum Spaß Nazipositionen verteidigst.

Und Bill, wer von den Grünen will heute Sex mit Kindern legitimieren. Es gab da in den 70er und 80ern in einem anderen Umfeld eine falsche Diskussion, jedem der sie vertreten hat, hättest Du genauso seine Position um die Ohren hauen können, wie ich dem Kami. Oder jedem CDUler, der für das Recht auf Vergewaltigung in der Ehe plädiert hat.
Warum eine radikale Position eine andere legitimiert ist mir ein Rätsel und wohl dummes Zeug.
Und wenn jemand in den 70ern gegen Homosexuelle war, ist das auch was anderes, als wenn er das heute ist.

Das Grundproblem ist doch, dass sich Kami bei solchen Verrenkungen clever vorkommt in Wahrheit aber Nazis den Boden bereitet, indem er ihre Positionen legitimiert.

faxefaxe, 24. Juni 2016, um 08:00

Der Nazi-Anwalt ohne Staatsexamen interpretiert das Grundgesetz.
Lies nach zum Thema sexuelle Selbstbestimmung, dann melde Dich wieder. Gibt genug Fachquellen im Internet.

verana, 24. Juni 2016, um 08:07

Die hier schreibend diskutieren, sollten mal die letzten (es reichen 10 Seiten) lesen, dann wird les-sichtbar, wem es ums Thema geht, wem ums bloß Rechthaben und wer wirklich mit Substanz schreibt.
Sichtbar wird dann auch, wie absurd diese Diskussion und lächerlich das Bemühen einiger ist, mit Gwalt überzeugen zu wollen.

Ich verkneif mir den Zusatz...nicht..., dass hier vorwiegend Männer am Dischkriern sind - und die sind ab und zu mal einfach Hornochsen....oana gscheiter, potenter und allwissender als der andere - und da kommts halt dann vor, dass der Inhalt im
überzeugungswilligen Ego untergeht und nebensächlich wird...........

Applaus für mamaente - die Positionen versucht hat zu vermitteln und auf den Punkt zu bringen, der hier zur Rechthaberendlosschleife verzerrt wird.

Schade, denn viel Gscheites, das hier auch zu lesen ist, hat keine Chance.

faxefaxe, 24. Juni 2016, um 08:08

Aus der Tatsache, dass viel Nazirecht von der Bundesrepublik 1:1 ins Strafgesetzbuch übernommen wurde, kannst Du nicht die Verfassungsmäßigkeit abgeschaffter Straftatbestände schließen.
Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird heute weiter gefasst als in den 60ern.

faxefaxe, 24. Juni 2016, um 08:13

Das Problem, verana (also mein Problem): ich finde, dass man Hetze gegen Minderheiten nicht stehen lassen sollte. Da kommt man dann immer an den Punkt: den Hetzern das letzte Wort lassen oder den Vorwurf der Rechthaberei auf sich zu ziehen. Ich hatte ja schon vorgeschlagen, das Thema sein zu lassen.

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