faxefaxe, 01. Februar 2016, um 17:25
Problem ist, dass außer uns kaum einer bei dieser europäischen Lösung mitmachen will ;-)
Das ist ja der Poker von Merkel, dass den anderen Ländern wenn es ernst wird, Schengen doch wichtiger ist. Keine Ahnung, ob das aufgeht.
SchaulusTIGER, 01. Februar 2016, um 17:25
Jeder Staat sollte im gleichen Maße aufnehmen .
SchaulusTIGER, 01. Februar 2016, um 17:26
Europa bedeutet eben auch eine gemeinsame Flüchtlingspoltik und nicht nur eine gemeinsame Wirtschaftspolitik .
SchaulusTIGER, 01. Februar 2016, um 17:28
Da beißt man aktuell ,glaub ich ,auf Granit .
SchaulusTIGER, 01. Februar 2016, um 17:30
Sehr ,sehr komplex die ganze Angelegenheit . Ich denke , der beste Weg liegt zwischen ungebremster Masseneinwanderung und kompletter Verbarrikadierung .
Soizhaferl, 01. Februar 2016, um 17:36
Faxe, gibs auf. Er will Rechthaben um des Rechthabens willen, des führt zu nix.
SchaulusTIGER, 01. Februar 2016, um 17:38
Das denke ich mir bei Dir auch , lieber Soizhaferl .
SchaulusTIGER, 01. Februar 2016, um 17:39
Dein Profilbild gefällt mir aber , Soizhaferl . :)
faxefaxe, 01. Februar 2016, um 17:52
zuletzt bearbeitet am 01. Februar 2016, um 17:53
Hast schon recht, Haferl, dennoch nochmal kurz zu Schröder.
Der sagt, es ist absurd: momentan schlagen sich marokkanische Kleinkriminelle nach Deutschland durch, haben keinen Asylanspruch, bekommen aber meist erstmal eine Duldung, wenn sie im Land sind, für eine gewisse Zeit.
Der Homosexuelle oder das Mitglied einer religiösen Minderheit zB, das sich in Marokko nicht mehr wohlfühlt und von Marokko aus einen Antrag stellen will, nach Deutschland auszuwandern, hat keine Chance. Daher der Vorschlag zB 1000 oder 5000 Marokkaner legal im Jahr einwandern zu lassen. Dafür aber dann mit Verweis auf diesen legalen Weg auch konsequenter abschieben.
Das ist mit Entflechtung Asyl und Einwanderung gemeint. Die Syrer oder politisch verfolgte sind davon nicht betroffen.
Schröder würde dann dazu mit einer Stichtagsregelung denen, die schon im Land sind, zB rasch eine Arbeitsgenehmigung geben, damit sie eine Integrationschance haben.
faxefaxe, 01. Februar 2016, um 19:38
So sieht es aus. Völlig absurd mit dem Gesetz zu argumentieren, das regelt, wann Waffengewalt überhaupt erst denkbar wäre - dann müssen aber immer noch die von Pinin genannten Kriterien gelten.
krattler, 01. Februar 2016, um 19:59
und jetzt stellt sich raus, dass die schlaue frau doktor des alles gar net so gmoant hod. und ausm kontext gerissen is ausserdem zitiert worden von dene dreckszeitungsschmierer.
guad, des machan alle politiker so.
aber gsagt is gsagt.
heift net;)
krattler, 01. Februar 2016, um 20:05
kami, ois lesen!
........(2) Ein Schuß, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.
(3) Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.
spielfuehrer, 01. Februar 2016, um 20:21
zuletzt bearbeitet am 01. Februar 2016, um 20:22
ach kami, du bist doch selber schuld, warum schwafelst auch den lieben langen tag immer nur so´n BLÖDSINN!?
tu mir einen gefallen: spiel doch mal anderswo "einsamer wolf"!
krattler, 01. Februar 2016, um 20:37
zuletzt bearbeitet am 01. Februar 2016, um 20:47
"das heisst, dass wenn ein grenzübertritt durch worte, durch warnschüsse und durch andere massnahmen, die selbstverständlich alle ergriffen werden müssen, nicht erreicht werden kann, dann notfalls, als ultima ratio auch die schusswaffe einzusetzen ist" . (originalzitat)
also, die schlaue frau doktor, differenziert relativ mässig. der warnschuss, ist ja per definitionen auch ein schusswaffengebrauch. sie meint mit ihrem schusswaffengebrauch also definitiv die erschiessung. aus der nummer kommt sie nicht raus.