Tratsch: Sauspiel Knigge

misterminus, 27. Januar 2009, um 20:55

es ist jetzt mehrfach bewiesen daß das sperren von "dauerlegern" juruistisch nicht haltbar ist. eine annulierung von spielen ist ebenfalls fragwürdig.

desshalb mein tipp :

IGNORIERUNG DER KNIGGE, WEITERMACHEN WIE GEHABT, UND WER GESPERRT WIRD EINFACH WIEDER NEU ANMELDEN (dauert ja laut eigenwerbung nur 1min!).

eins noch: wenn tatsächelich das guthaben von echtgeldspielern einbehalten wird, stehn sowieso klagen ins haus. will wissen wie man jemandem nachweisen will daß er sich übers telephon abgesprochen hat, ohne abhörmaßnahmen (oder ists schon soweit...stasi lässt grüßen).

Ex-Sauspieler #1002, 27. Januar 2009, um 20:56

Hammer misterminus! LOOOL einfach nur geil

Hundsgrugga, 27. Januar 2009, um 20:57

man koennte ja auch statt 4mal nur 3mal legen...ist das dann auch Dauerklopfen?
ooops...hab ich das jetzt gedacht oder geschrieben?
D'oh !

Ex-Sauspieler #13403, 27. Januar 2009, um 21:00

Hundsgruppa sauber. Aber es reicht auch wenn bei 1000 eins dabei is.

Lukestar, 27. Januar 2009, um 21:02

Ich find das lustigste ist ja eigentlich das er sich den Beitrag vom grubhoerndl genau durchgelesen hat (DER Knigge statt die Knigge...)

mk, 27. Januar 2009, um 21:29

Unabhängig von unseren AGBs ist mir nicht ganz klar, woher manche überhaupt das Grundrecht einer Registrierung auf Sauspiel ableiten. Steht das in der bayerischen Verfassung? Darf ich auf meiner Seite nicht rausschmeissen wen ich will so wie bei mir daheim auch?

misterminus, 27. Januar 2009, um 21:51

nein mk genau das darfst du nicht !
das hier ist nämlich nicht dein zuhause, sondern ein unternehmen wie im grunde jeder supermarkt. hier gilt recht und gesetz. auch du musst dich daran halten.

sollte ich jetzt wegen meinem beitrag gesperrt werden, kündige ich jetzt schon meine wiederanmeldung an. ich habe mich hier sachdienlich zu einem thema geäußert, auch das ist mein recht. dagegen kann niemand was sagen!

Ex-Sauspieler #13403, 27. Januar 2009, um 21:53
zuletzt bearbeitet am 27. Januar 2009, um 21:57

@ mk: das ist jetzt hoffendlich nicht dein Ernst??

Natürlich gibt es kein Recht auf Registrierung für einen neuen. Das heißt Vertragsfreiheit. Grundsätzlich kann jeder sich aussuchen, mit wem er einen Vertrag machen will und mit wem nicht. Davon gibts nur wenige Ausnahmen (z.B. muss ein Grundversorger jeden mit Strom beliefern, KFZ-Versicherungen müssen jedem einen Vertrag anbieten etc. Aber das ist hier nicht der Fall.

Aber :

AGB 5.1.2.: Mit der Aktivierung des Links ist die Registrierung vollendet und kommt ein Vertrag mit Sauspiel zustande.

So, das heißt, sobald Ihr eure Aktivierungsemail verschickt habt und ich draufklicke, ist der Vertrag abgeschlossen zu den jeweils gültigen AGBs.

Und wann du jetzt wen aus dem Vertrag rausschmeissen kannst, regelt eben der Vertrag bzw. die AGBs. Das nennt man Kündigung und steht unter "11. Kündigung"
in euren AGBs.

Also bisschen anders als bei dir daheim.

Ich hab weiter oben geschrieben, dass ein bisschen Rechtsberatung nicht schaden würde. Wusste da noch nicht, dass es so akut ist :-)

misterminus, 27. Januar 2009, um 22:08

recht so chili !

mk, 27. Januar 2009, um 22:17

Lieber Chilli,

Zur Erinnerung: Es geht hier um eine Seite auf der man zum Spass Schafkopf spielen kann. Damit hat eine Seitenlange Diskussion mit ewigen Zitaten aus unseren AGBs wie ich finde wenig zu tun. Über unsere Rechtsberatung musst Du Dir keine Sorgen machen, da sind wir schon in guten Händen. Aber was sind denn das für absurde Diskussionen?

Nix für ungut, aber wie stellst Du Dir den Ablauf denn genau vor? Gehst Du bis nach Karsruhe, und da wird ein Grundsatzurteil gefällt, ob Dauerklopfen auf Sauspiel als missbräuchliche Verhaltensweise auf Sauspiel.de angesehen werden darf oder nicht? Ich glaube da könnte ich mich sogar für die Juristerei begeistern, das wird ein lustiger Prozess.

Ex-Sauspieler #13403, 27. Januar 2009, um 22:23
Dieser Eintrag wurde entfernt.

Ex-Sauspieler #13403, 27. Januar 2009, um 22:32
zuletzt bearbeitet am 27. Januar 2009, um 22:38

Nach karlsruhe muss ich da bestimmt nicht, da reicht schon das AG München. Vielleicht wird das ganze ja verfilmt und kommt dann als königlich-bayerisches Amtsgericht ( http://de.wikipedia.org/wiki/Königlich_Bayerisches_Amtsgericht ) im BR :-)

Eure Rechtsberatung ist in guten Händen?? Also ehrlich ... lol. Hab mal noch ein bisschen Sauspiel AGB's gelesen.
Wäre bestimmt nicht schlecht, die mal zu überarbeiten. Denn Nr. 14 ist unwirksam nach BGH Rechtsprechung BGH, Urteil vom 11.10.2007, Az. III ZR 63/07

Ich weiss, dass die Seite zum Schafkopfen da ist und hab das bisher auch gerne gemacht. Mit klopfen, wanns mir passt. Aber wenn ich dann mit meiner 60% Klopfquote ne Droh-Email im Posteingang habe, dann hol ich halt die Kanonen raus.

Hab auch schon den Vorschlag gemacht, die Punkte in der Wirtschaft immer zu nullen, wenn man an nen neuen Tisch kommt. Ihr argumentiert immer mit Vergleichbarkeit, aber die is doch eh schon längst nicht mehr gegeben. Allein dadurch, dass es kurze und lange Tische gibt, sind die Punkte doch unterschiedlich viel wert. Beim Kurzen mit Farbwenz und Geier is fast jedes Spiel ein Wenz/solo, da kann man als guter Spieler viel mehr Punkte machen als beim Langen ohne Farbwenz u Geier. Also was bringts dann? 10000 Punkte am Langen erspielt sind so viel wert wie 100000 am kurzen, schätz i mal. Da wär die Regelung mit 0 Pkt. zum Start am Tisch klarer.

sideburns, 27. Januar 2009, um 22:35

Fall ich dann unter die Kronzeugenregelung?

Aber mal im Ernst, haltet mal alle den Ball flach, das ist ein SPIEL! Und wenn jemand meint, er müsste es den anderen auf welchem Wege auch immer versauen, dann darf der gerne auch mit Konsequenzen rechnen! Und dann darf er auch klagen, dass er auf einer Seite spielen darf, für die er eh kein Geld bezahlt! Lächerlich ist das allemal! So, und jetzt spielen wir ne Runde und vergessen den Scheiß, hier wird niemand bevormundet und kein Grundrecht eingeschränkt, hier wird nur versucht, dass es für alle ein Spaß ist und bleibt! Danke mk...

sideburns, 27. Januar 2009, um 22:37

Übrigens klopfe ich auch, wann´s mir passt, und das will ich mir nicht von der desöfteren angesprochenen Personengruppe versauen lassen...

Trapattobi, 27. Januar 2009, um 22:38

So eine dumme Diskussion. Die Betreiber haben hier Hausrecht und können sich aussuchen, wen sie hier haben wollen. Genauso wie ein Wirt, der jeden rausschmeissen kann, von dem er meint, er benimmt sich nicht so, wie er es in seiner Stube gern hätte, auch wenn er nicht gegen Gesetzte verstößt.

Du kannst ja zum Zeitvertreib derweil versuchen, Dich ins Stüberl oder ähnliches reinzuklagen ;-)

Ex-Sauspieler #13403, 27. Januar 2009, um 22:43

@sideburns: wie kommst du drauf, dass i nix zahl?

@trappatoni: i habs oben erklärt. Mehr braucht ma net sagen eigentlich. Vielleicht ein Vertragsbeispiel: wenn du eine Wohnung vermietet hast, kannst auch die Mieter net einfach rausschmeissen, wenns dir nicht passen.

misterminus, 27. Januar 2009, um 22:45

jetzt wirds ja gut. die AGBs sind also gar nicht wirksam. damit ist meienr ansicht nach auch kein wirksamer vertrag mit der sauspiel GmbH entstanden. also habe ich mich auch nicht verpflichtet irgendwelche AGBs zu befolgen!!!!!

mk, 27. Januar 2009, um 22:47

Sammelglage!!!!!!!

Ex-Sauspieler #13403, 27. Januar 2009, um 22:58
Dieser Eintrag wurde entfernt.

misterminus, 27. Januar 2009, um 23:02

gibt übrigens dubiose rechtsanwälte die sich auf AGBs spezialisiert haben. die verlangen hohe geldsummen damit sie wegen sowas nicht klagen.....wollt ich nurmal gesagt haben

Ex-Sauspieler #13403, 27. Januar 2009, um 23:04
Dieser Eintrag wurde entfernt.

Bergdeife, 27. Januar 2009, um 23:10

Eigentlich wollte ich ja nichts mehr dazu schreiben, aber interessiert hat es mich dann trotzdem wie der Schmarrn hier weitergeht.^^

Zitat:"So ein Quatsch. Ein Dauerklopfer fügt keinem einen Schaden zu. Wenn ein "Dauerklopfer" (was auch immer das ist) und ein Nicht-Dauerklopfer am Tisch sind, ist der Nicht-Dauerklopfer sogar im Vorteil, da er gezielt nur bei guten Karten klopft, und der Dauerklopfer immer. Er gewinnt also im Schitt mehr. Das ist simple Stochastik. Vielleicht fragst du einfach mal einen Mathelehrer deines Vertrauens."

Also das ist ja jetzt mal Polemik vom Feinsten und zeigt im Grunde dass du überhaupt nichts mit dem was ich geschrieben habe anzufangen weisst. Du gehst scheinbar davon aus dass ein "anständiger" Spieler über längere Zeit an so einem Tisch voller "Verrückter" verweilt... in Wirklichkeit sieht es allerdings so aus dass die sobald sie merken an was für einen Tisch sie geraten sind schnell das weite suchen... aber das eine Spiel muss halt leider gemacht werden... und wenn man sich die Statistik ansieht wie oft man in der Regel selbst Spieler ist dann solltest du vieleicht einmal selbst zu deinem Mathelehrer gehen?

@MisterMinus
Zitat: "es ist jetzt mehrfach bewiesen daß das sperren von "dauerlegern" juruistisch nicht haltbar ist. eine annulierung von spielen ist ebenfalls fragwürdig."
Da muss ich jetzt aber lachen... zeig mir einen Beweis und ich zerlegen extra für dich :-))

So eine Klage hätte schon schlechte Chancen überhaupt verhandelt zu werden... und wenn es doch soweit kommen würde, was ich stark bezweifle, hätte sie 0 Chancen zu Gunsten des Klägers entschieden zu werden.

Ex-Sauspieler #13403, 27. Januar 2009, um 23:26
Dieser Eintrag wurde entfernt.

agnes, 27. Januar 2009, um 23:54

Ich habe in der Zwischenzeit mal die Schafkopfschule, unsere höchste Instanz in Sachen Regel konsultiert.

Der reine Schafkopf würde ja überhaupt kein Klopfen kennen. Da hat er Recht. Dann sagt er weiter, beim unreinen Schafkopf müssten alle Regeln vor dem Spiel vereinbart werden, was bei uns ja nicht geht, wie er schreibt. Habt er wieder Recht. Denn sonst wären ja keine Beschwerden gekommen und wir wären auf dieses Phänomen und v.a. dessen Ausmaß, ja gar nicht aufmerksam geworden. Er schlägt vor, die Spiele zu deckeln. Da wären wir wieder bei der unbeliebten Klopf-Einschränkung.

Also haben wir genau 3 Möglichkeiten: Kein Klopfen, Klopf-Regeln einbauen oder einfach darauf bauen, dass jeder, der hier mit Freunde spielt, Rücksicht auf seine Mitspieler nimmt, denen Statistiken und Punkte wichtig sind und deshalb auch angemessen legt. Ihr fordert von uns immer möglichst viel Freiheiten zu haben, die wir euch ja auch immer gerne zugestehen. Und jeder darf immer bei allem mitreden, was sein soll und was nicht. Aber das geht nur, solange ein gewisser Konsens da ist.

Für uns wäre es ein leichtes morgen einfach eine Checkbox einzubauen und zu fragen: Stimmst Du dem Knigge zu? Nein? Dann gehts hier zur Abmeldung. Ich bin mir sicher, über 90% der Spieler stimmen zu. Aber wozu?

Und noch was, kann man es uns oder dem Anwalt, der die AGBs geschrieben hat, übel nehmen, dass keine Klausel zum Dauerklopfen geschrieben hat? Man kann doch nicht vorher wissen, was -in unserem Sinne- missbräuchlich verwendet wird. Müssen wir jetzt z. B. auch reinschreiben, dass es regelwidrig wäre, während des Spiels was über die Karten zu verraten? Oder dass abschichtlich dem Gegner schmieren und dadurch zu verlieren nicht erlaubt ist? Davon kann man doch gar nicht ausgehen, weil es nicht der Natur des Spiels entspricht. Wie bei jedem anderen Spiel will man gewinnen und einen guten Schnitt für sich machen. Und das ist beim Dauerklopfen eben nicht so. Wieso sollte ich mit 4 Luschen auf der Hand den Spielwert für einen anderen Gewinner erhöhen?

Bergdeife, 28. Januar 2009, um 00:00

@ ach Chili

das ist doch quatsch... wenn ich 50 mal an einem Tisch für ein Spiel komme habe ich 50 mal ca. 25% Spieler zu sein... wobei es ja dann noch nicht einmal gewiss ist dass dieses Spiel dann auch gewonnen wird. Es ist also müssig darüber zu diskutieren.

Zitat:
"Ich wüsste nicht wieso eine solche Klage nicht verhandelt werden würde. Ich glaub du hast es nicht verstanden: Ich klage nicht auf Recht auf Dauerklopfen, sondern wehre mich gegen Rauswurf."

Das hab ich schon gemerkt dass du das nicht weisst. Du gehst immer davon aus dass die Begründung für einen Rauswurf das Dauerklopfen wäre, aber das ist falsch! Die Begründung für einen sofortigen Rauswurf wäre in diesem Fall wohl eher unter anderem geschäftsschädigendes Verhalten im weitestgehendem Sinne so wie Fehlverhalten wie es in den AGB unter Punkt 7.1 juristisch einwandfrei dargelegt wird.

zur Übersichtzum Anfang der Seite