Defluencer, 28. Juli 2026, um 21:13
Dieser Eintrag wurde entfernt.
Soolbrunzer, 28. Juli 2026, um 21:13
Rudi, die Tat muss natürlich zur Anzeige gebracht werden. Aber nicht, weil Ausländer waren, oder weil Du (echt jetzt?) die Anregung eines Arztes dazu bräuchtest (btw ist die Chance, im Krankenhaus einen Arzt mit Migrationshintergrund zu bekommen, extrem hoch; auch egal, weil mir eine syrische Ärztin unendlich viel weiterhelfen kann als eine deutsche Heilpraktikerin, aber ich schweife ab). Sondern weil es Gewalt war. Noch schlimmer: Gewalt von vielen gegen eine Einzelne. Woher die vielen kommen mögen, ist mir da doch völlig wurscht, so lange sie (rechtsstaatlich!) zur Rechenschaft gezogen werden. So bekommt eine legitime Klage einen ausländerfeindlichen Schwerpunkt, und von Ausländerfeindlichkeit zum Rechtsradikalen ist der Weg recht kurz.
Ali_Ass, 28. Juli 2026, um 21:20
zuletzt bearbeitet am 28. Juli 2026, um 21:22
Der Angreifer war doch schon draußen und ist auf die Polizei zugestürmt, sowie er den ersten von Ihnen gesehen hat. Wenn er drinnen gewesen wäre und sich überraschen lassen hätte, wäre das vielleicht anders gewesen. Obwohl, wenn er dann vom Tränengas getrieben rausstürmt und blind um sich schlägt, kann man ihn auch schlecht ohne Schuss stoppen. Man hätte Zeit gebraucht, ihn von außen zu verbarrikadieren, ohne dass er es mitkriegt. Ohne Geisel und ohne Schusswaffe wäre dann keine Gefahr mehr von ihm ausgegangen und man hätte abwarten können. Aber so war's halt nunmal nicht.
Soolbrunzer, 28. Juli 2026, um 21:22
Ali: Wenn Menschen äußern, dass es schon seine Ordnung hat, dass er erschossen wurde (von Exekutivkräften, sprich der Polizei), dann impliziert das, dass man dies für eine gerechte Strafe hält, und damit tangieren wir den Bereich der Judikative, zumal damit ein rechtsstaatliches Verfahren gar nicht erst stattfinden konnte. Und die Argumentation vieler, sagen wir: "Hardliner" oben erwähnter Sorte ist ja oft "gut so, WEIL unsere Rechtssprechung ist zu lasch". Ausdrücklich nicht Manikos Argumentation, möchte ich betonen, und deshalb auch: Respekt, das muss man erstmal hinbekommen.
MeisterRudi, 28. Juli 2026, um 21:23
Weis was du meinst, einfach so ein Messer dabei zuhaben, auch wenns nur 4cm hat und man ist nicht gerade beim Camping, Angeln oder sonst was, dann gehört alles in der Öffentlichkeit verboten.
Ja bin ich bei dir
Soolbrunzer, 28. Juli 2026, um 21:24
(Heut gibt's die Sonderehrung für die häufigste Erwähnung des Rechtsstaats)
Ali_Ass, 28. Juli 2026, um 21:26
Man müsste statt dessen sagen: Es war schon in Ordnung, dass man auf ihn geschossen hat, auch wenn klar war, dass er es womöglich nicht überlebt. Denn es gab keine sinnvolle Alternative. Wenn er einigermaßen bei Sinnen war und wusste, was er tat, kann man das auch durchaus als Selbstmord durch provoziertes Polizeifeuer sehen.
Ali_Ass, 28. Juli 2026, um 21:29
zuletzt bearbeitet am 28. Juli 2026, um 21:31
@Rudi
Nein, das ist es gerade nicht, was ich meine. Ein 4cm Messer wäre ja sogar dann noch kaum gefährlich, wenn es nicht abgerundet ist. So etwas sollte grundsätzlich erlaubt sein, auch als feststellbares Einhandmesser. Da ist doch jeder größere Schraubendreher gefährlicher. Aber z.B. Äxte oder Baseballschläger sollten nicht grundlos geführt werden dürfen.
Defluencer, 28. Juli 2026, um 21:30
ich spinne den faden mal weiter. polizei ist landessache. jetzt lass ma mal in gewissen bundesländern die afd stärkste partei werden, schätze dann wird die polizei wohl auf stille anweisung hin veschärft ausländer kontrollieren und massregeln. das mag für viele erst mal sympatisch wirken aber, hatten wir nicht genau dass vor hundert jahren? nur dass die damaligen ausländer juden hiessen.
ToRo1, 28. Juli 2026, um 21:39
zuletzt bearbeitet am 28. Juli 2026, um 21:41
"stille Anweisung" wie kommst du darauf, dass es sowas gibt ? Letzlich werden " Untergebene " solches Verhalten anzeigen. Es geht auch um Rechtstaat mit Beamtenstellen besetzt und mit Pesionsberechtigung. WildWest geht nicht.
MeisterRudi, 28. Juli 2026, um 21:40
zuletzt bearbeitet am 28. Juli 2026, um 21:41
Ali auch ein Baseballschläger oder Axt ist verboten ohne Grund mitzuführen, einfach mal Googeln
Ein Baseballschläger ist in der Öffentlichkeit grundsätzlich ein Sportgerät und keine verbotene Waffe. Das offene Mitführen ohne berechtigtes Interesse kann jedoch rechtliche Folgen haben: Das Mitführen im Alltag oder Stadtgebiet kann als Verstoß gegen das Waffenrecht oder als Vorbereitung einer Straftat gewertet werden
Und gegenüber am Baum wächst so und so ein Großer Ast, wie dein Baseballschläger zuhause
Ali_Ass, 28. Juli 2026, um 21:57
Das stimmt nicht. Weder für Baseballschläger noch für Axt (außer Tomahawk und dergleichen natürlich) gibt es ein Führungsverbot nach dem Waffengesetz. Das Waffengesetz gilt für Waffen und Messer, nicht für andere Werkzeuge oder Sportgeräte. Welche aber bei z.B. Volksfesten oder in Waffenverbotszonen trotzdem verboten werden können, auch wenn sich das Verbot nicht direkt aus dem Waffengesetz ergibt. Das normale Führen im Alltag ist jedenfalls nicht verboten. Es ist kein Verstoß gegen das Waffengesetz und auch keine Vorbereitung einer Straftat. Allerdings gilt eine Straftat, wenn man sie mit gefährlichem Werkzeug begeht, als eine Straftat mit Waffen. Vielleicht meinst du das? Die Google-Ki liefert übrigens auf die erste Anfrage unglaublich oft grundfalsche Antworten, die sie dann auf Nachfrage korrigiert.
MeisterRudi, 28. Juli 2026, um 22:10
zuletzt bearbeitet am 28. Juli 2026, um 22:14
Wer auch Doof, wenn das normale führen im Alltag verboten wäre findest du nicht?
Also wenn einer zum Basballspielen geht, soll der gleich Verhaftet werden, weil er ihn Grundsätzlich nicht dabei haben darf.
Denke das passt so.
Kannst ja mal in der Fußgängerzone mit ner Axt an der Polizei vorbeigehen und du sagst dann ist ein ganz normaler Tag heute.
Berichte dann was die gemacht haben, den ich mach es nicht
Defluencer, 28. Juli 2026, um 22:15
Toro, ich hoffe dass du Recht hast und nicht ich
tych, 29. Juli 2026, um 01:10
hier vor ca. 24 stunden:
"ausländer rein, nazis raus. das problem heißt deutschland."
hier vor ca. 7 stunden:
"das problem sind deutsche kartoffeln wie peter, jochen und hermann und nicht die ausländer. das wollte ich damit sagen."
wenn (evtl.) inländer gegen inländer hetzen ... bei welchem hass-und hetzportal kann man das melden?
MeisterRudi, 29. Juli 2026, um 01:44
Nasa??!! Wenn die Nazis draußen sind, sind sie dann Ausländer? Frage für einen Freund.
solotromix, 29. Juli 2026, um 13:26
Der Klimawandel ist einfach Furchtbar
Ali_Ass, 29. Juli 2026, um 18:04
zuletzt bearbeitet am 29. Juli 2026, um 18:22
@Rudi
Wenn jemand mit Baseballschläger zum Spielen geht oder davon kommt, dann wäre das doch ein nachvollziehbarer Grund, einen dabei zu haben. Genauso, wie wenn jemand mit der Axt zu jemandem unterwegs ist, um dort Holz zu spalten. So etwas sollte erlaubt bleiben. Es sollte meiner Meinung nach aber verboten werden, vollkommen anlasslos mit Axt, Armbrust oder Baseballschläger durch die Gegend laufen zu dürfen, und stattdessen sollte man sämtliche Einschränkungen für harmlose Messer abschaffen, die ganz offensichtlich ungeeignet sind, um damit jemanden schlimmer zu verletzen als mit einer Nagelschere oder einem Regenschirm. Macheten oder Kampfmesser oder gerne auch verriegelnde Einhandmesser sollte man nach wie vor nicht führen dürfen. Wobei ich es bei letzteren von der Klingenform abhängig machen würde. In zwei besonders krassen Fällen hat das BKA das ja genauso gesehen, und kurzerhand zwei Einhandmesser, die ganz offensichtlich für einen Angriff weder geeignet noch dafür entworfen sind, rechtlich zu Nicht-Messern erklärt. Zu Rettungswerkzeugen, die rechtlich keine Messer sind obwohl man damit schneiden kann.
Anik, 30. Juli 2026, um 02:42
für mich klingt es nach gewolltem Selbstmord in aussichtloser (Märtyrer-) Lage. Und
wer mit nem Messer auf die
Polizei losgeht, hat halt einfach schlechte Karten.
MeisterRudi, 30. Juli 2026, um 15:17
zuletzt bearbeitet am 30. Juli 2026, um 15:17
@Ali_Ass genau so ist es doch laut Gesetz.
Wenn du auf Deutsch schon ein Buttermesser dabei hast, aber dazu kein Brot und Butter oder du kannst es nicht begründen, warum du es dann später brauchst, kann es dir abgenommen wird.
Selbst ein Schraubenzieher kann hierbei illegal werden.
Oder wo liest du das, das jemand es ohne driftigen Grund eine Axt in der Öffentlichkeit führen darf??
Ein link würde scho helfen.
Das Problem dabei ist halt, kein Attentäter wird sagen, er benutzt jetzt das Brotmesser oder den Schraubenzieher für einen Mord.
Laut Gesetz kann man halt die Aussagen der Täter nicht beeinflussen, deswegen entscheidet man das auch vor Ort und Stuft es dann als Waffe ein oder Nicht.
ToRo1, 30. Juli 2026, um 15:39
Kann es sein, dass ein Polizist bei solchen Einsatz auch Angst hat ? Dabei wird sicherlich keine Zeit sein um die Situation zu analysieren und den Einsatz der Waffe genau zu überlegen. Wäre es anders, so wäre jeder Polizist ein eiskalter Killer. Dennoch muss jeder in einer Situation bei der jemand, der mit einem spitzen Gegenstand auf mich losgeht, versuchen dem Angriff zu entgehen.
MeisterRudi, 30. Juli 2026, um 15:54
Heutzutage wird haltl lieber gefilmt, anstatt die Personen in Umkreis zu warnen.
Ali_Ass, 30. Juli 2026, um 21:41
zuletzt bearbeitet am 30. Juli 2026, um 21:57
"wo liest du das, das jemand es ohne driftigen Grund eine Axt in der Öffentlichkeit führen darf??"
Äxte werden im Waffengesetz schlichtweg nicht erwähnt. Wenn man nicht in einer Waffenverbotszone ist, wo auch gefährliche Werkzeuge verboten sind, oder irgendwo, wo Hausrecht oder Beförderungsbedingungen Äxte verbieten, wenn nicht das Demonstrationsrecht greift oder wenn man nicht auf einer Veranstaltung ist, auf der die Stadt oder Gemeinde grundsätzlich gefährliche Gegenstände verbietet, wenn man also ganz normal durch die Gegend läuft, dann sind Äxte (oder auch andere gefährliche Werkzeuge oder Sportgeräte) nicht verboten und somit erlaubt. Außer natürlich Sportwaffen (mit Lauf), und Messer nur innerhalb der immer strikter werdenden Regelung im Waffengesetz. Vielleicht habe ich noch den einen oder anderen Ort ausgelassen, aber im Wesentlichen müsste es das gewesen sein. Was aber natürlich nicht heißt, dass auch dort, wo es erlaubt ist, einem die Polizei die Axt oder den Baseballschläger nicht wegnehmen wird, oder was auch immer für ein Werkzeug oder Sportgerät oder sonstigen Gegenstand sie einem zur Gefahrenabwehr vorübergehend abnehmen will. Das darf sie, aber man bekommt ihn wieder. Außer natürlich, man randaliert damit oder begeht sonst eine Straftat. Und wir reden hier vom zugriffsbereiten Führen. Gut verpackt dabeihaben (z.B. ganz unten im Rucksack) darf man ja auch Messer nach wie vor, auch im Zug. Als ob das einen irren Messerstecher, der im Zug Amok laufen will, davon abhalten würde. Dann packt er das Messer halt vorher aus.
MeisterRudi, 30. Juli 2026, um 22:01
Und ein neues Gesetzt hält ihn dann davon ab?