Tratsch: Wortvirtuosen im Selbstverlag

Ex-Sauspieler #568535, 05. Januar 2018, um 14:13
zuletzt bearbeitet am 05. Januar 2018, um 14:19

Bill
nimm ein Gang raus und guck was so die Politik macht. Ob damals oder heute, die Themen, verlieren nicht an der Aktualität.
Folgendes als Beweis:

https://www.youtube.com/watch?v=a-C_j9lqU2Q

Mit verschlossen Augen macht das Video doppelt Spaß.

Ex-Sauspieler #568535, 05. Januar 2018, um 14:24
zuletzt bearbeitet am 05. Januar 2018, um 14:25

Zu spät ,schon gesehen hier. Hat mir weh getan.

Ex-Sauspieler #568535, 05. Januar 2018, um 14:38

Image ^^

Ex-Sauspieler #568535, 05. Januar 2018, um 19:39

Kamiko
Wenn ich jetzt nachrechne, hast du mit dem obigen Text inklusive des Nachdenkens ca. 8 min. verplempert. Obwohl das Nachdenken .......?
Naja, wie auch immer.

Ex-Sauspieler #568535, 05. Januar 2018, um 20:17
zuletzt bearbeitet am 05. Januar 2018, um 20:17

Ich bin kein Jurist. Ist Hannes sprich Sauspiel berechtigt einen Spieler zu sperren, da es sich um Hausrecht handelt, oder ist das ein Teil der Öffentlichkeit, die Sauspiel durch freien Zugang
für jeden darstellt?
Wenn das zweite zutrifft, so darf Hannes niemanden sperren. Ansonsten könnte er nur das tun, wenn es sich um eine Geschlossene Geselschaft ( Mitglieder )
handelt.

Nur aus formalem Interesse gefragt ?
Ist ein Jurist am Bord ?

Ex-Sauspieler #568535, 05. Januar 2018, um 20:26
zuletzt bearbeitet am 05. Januar 2018, um 20:36

Wenn ich die AGB`s durchlese eben nicht.
Eine klare Abgrenzug zwischen Teilnehmer und Mitdglied ist nirgends definiert. Beide Begriffe
werden in verschiedenen Abschnitten von AGB´s
vermischt, so dass man nicht unterscheiden kann,
wo beginnt das Hausrecht und wo gelten die Gesetzte des BGB.
Beispiel:
"
3. Standard Mitgliedschaft/ Besondere Mitgliedschaft „Premium account“

3.1. Sauspiel ermöglicht dem Teilnehmer den
Zugang zum Spiel des Kartenspiels Schafkopf über das Internet mit
anderen Spielern sowie die Nutzung der öffentlichen Räume. Mit der
allgemeinen Registrierung erhält der Teilnehmer die Standardmitgliedschaft „Mitspieler“. Der Teilnehmer hat als Mitspieler folgende Nutzungsmöglichkeiten:

WAS NUN ? TEILNEHMER ODER MITGLIED ??
Wie gesagt, bin kein Jurist.

Ex-Sauspieler #568535, 05. Januar 2018, um 20:51
zuletzt bearbeitet am 05. Januar 2018, um 21:27

nich ganz Bill- dennoch versuche ich ( für mich) zu klären, was hier Sache ist. Mich stört die Vermischung der Begriffe " Teilnehmer " und " Mitglied " und ob diese gleichwertig juristisch zu behandeln sind? Übrigens Mitglieder bezahlen Leistungen des Betreibers, also die Leistungen einer GmbH und sind somit keine Teilnehmer, die man mit Teilnehmern aus der Öffentlichkeit gleichsetzen kann.
Auf jedenfall ist Sauspiel für alle frei zugänglich und für mich gilt hier demnach kein Hausrecht.
Ferner AGB`s sind immer einseitig verfasst und somit regeln sie einen Verkehr mit Kunden.
Es gilt immer, dass AGB Bestimmung der Pflicht
der Transparenz unterliegen. Hier im o.g.Beispiel
Punkt 3 der selbigen wird die Unterscheidung
nicht transparent. Somit kann der Leser, der kein Jurist ist, nicht eindeutig von der juristischen Absicht informiert.
Würde mein Gedankengang zutreffen, so sind die AGB`s von Sauspiel in den meisten Passagen nicht
wirksam und wahrscheinlich auch in der Gesammtheit auch, weil der Teilnehmer und Mitglied
als Begriffe vermischt sind und die Regelung
eine Globale Nutzung des Begriffs Teilnehmer
inkludiert.
sehe :
"1. Allgemeines - Geltungsbereich der Bedingungen"
der AGB`s

Ex-Sauspieler #568535, 05. Januar 2018, um 21:59
zuletzt bearbeitet am 07. Januar 2018, um 00:08

Kamiko
tatsächlich geht es mir um Theorie.
Täglich werden wir mit juristischen Regelungen
konfrontiert und müssen uns und unser Leben
danach richten. Wäre das alles nur Pipifax, so könnte
usere vor Arbeit überlastete Justiz entlastet werden.
Wenn du aber die Ampel bei Rot passierst, so trifft dich die Wucht des Gesetzes voll am Geldbeutel.
Kurzum ohne weitere Beispiele zu erläutern, möchte ich einfach auf die " Schlampigheit " der
vieler Regelungen des täglichen Lebens aufmerksam machen.
Nur ein kleines Beispiel aus dem Leben:
Auf viele Parkflächen der Supermerkte sind Schilder
mit dem Hinweis " Hier gilt die STVO ".
Ein Blödsinn hoch drei. Du verlässt dich darauf und
stösst mit einem von Rechts kommenden Fzg.
Der Fahrer wir behaupten, dass du Schuld an der Kolision hast. Womöglich will er noch die Polizei holen, die letzendlich auch nicht kommen wird.
Ein Parkplatz eines Supermarktes gilt grundsätzlich als Privatgrund. Diese wird als ruhender Verkehr
bezeichnet und jeder muss sein Verhalten diesen Gegebenheit anpassen. Der Hinweis auf STVO
ist irreführend und kraftlos.
Du kannst dich genauso auf einen mit Rollstuhlzeichen ausgewiesenen Platz stellen.
Dieser ist nur eine freundliche Emphehlung
an die Kunden, den Platz für Kunden im Rollstuhl
frei zu lassen. Auch hier gilt das Hausrecht.

Kami versteh mich nicht als Klugscheisser oder Besserwisser. Dennoch werden wir täglich von
unsinigen Regelungen betroffen und können unter Umständen, wie im Falle des Unfalls auf dem Supermarktparkplatzes mir Ärger und finanziellen Nachteilen rechnen.

Nochmal: Ich will Sauspiel gar nichts. Ich will nur
theoretisch klären. Hab offensichtlich nichts anders zu tun.

spielfuehrer, 05. Januar 2018, um 22:15

@bill

falls nicht, gunthu und ich hauen dich da wieder raus! es scheint, als wär der gute hannes mittlerweile a bissl befangen, was deine person betrifft. :)

hab nun auch antwort von sarah erhalten. schlechte nachrichten. mein gunthu wird nun doch nicht gelöscht. das ist empathielos, wie ich finde. und sie, die admins, wissen gar nicht, was ihm damit antun. er ist doch völlig runter mit den nerven. und ich weiß echt nicht, was ihm hier noch alles widerfahren muss, damit man ihn in den wohlverdienten ruhestand entlässt.

da war die wirklich hinterleidige geschichte mit der roadrunnerin, wo mein gunthu noch lange nachdem aus war, was aus sicht der uli gar nie so richtig begonnen hatte, heiße tränen weinen musste. angefleht hat er sie, die uli, angefleht, um a bissl liebe! a bissl hät ihm schon gereicht. aber sie, die uli, sie war eiskalt. da war nix bei ihr. gar nix. und im anschluss daran: so a art rosenkrieg. was blieb war ein scherbenhaufen. anschuldigungen, dementi, verleumdungen, lügen ......

aber mei, ich sag´s meinem gunthu auch heute noch: da wo nix is, gunthu, sag ich.....gunthu! wo nix is, da kann ganz einfach a nix sa!

denn, zwinga kannst nix im lem. und in der liebe schon gar ned! heut sieht er das ein, aber damals hat er viel mitgemacht!

und als hätte das noch nicht gereicht, dann auch noch der "sauspieler-namensquiz-skandal", wo mein gunthu so a pech hatte. damals - es wird uns unvergessen bleiben, zumindest so lange es mich hier gibt^^ - als aufflog, dass dieser schelm jahrelang, und neckisch wie er ist, das "sauspieler-namens-quiz" getarnt als lady-sunshine und analifan gegen und mit sich selbst gespielt und dabei auch noch die höchste gaudi gehabt hatte!

hahachhaha haha haha - das ist mein gunthu! :-))) er hat einfach humor. in der beziehung bleibt er - gäbe es den jens nicht - nahezu unerreicht.

nun, das forum hat leider keinen humor. im anschluss daran war mein gunthu schimpf und schande ausgesetzt. die "trotteln^^" (wie gunthu sie immer nennt) haben das monatelang immer wieder aufgespießt, wollten einfach keine ruhe geben, haben ihm massiv zugesetzt. er hat sich nix anmerken lassen, aber ich kenne ihn, er hat darunter gelitten, er war fertig. ich hab zu ihm gestanden, auch in dieser schweren zeit!

also ich kann schon verstehen, dass bei so einer bewegten sauspiel-vita die nerven blank liegen beim gunthu. und dass er dann manchmal auch a bissl schroff werden kann - ich versteh das!

sama ehrlich, er hätte es verdient, vorzeitig in den ruhestand gehen zu dürfen.

@admins: ich bitte euch inständig, eure entscheidung nochmal zu überprüfen. thx.

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