Tratsch: đŸ”čđŸ©”đŸ”č Bayern beschließt Verbot von Gendersprache

blo17, 19. MĂ€rz 2024, um 18:13

Dreieinhalb Monate nach der AnkĂŒndigung von MinisterprĂ€sident Söder hat Bayerns Kabinett ein Verbot von Gendergap, -stern und Co. beschlossen: Es soll fĂŒr die Verwaltung, fĂŒr Schulen und Hochschulen gelten. Bei VerstĂ¶ĂŸen drohen Beamten Konsequenzen.

Die bayerische Staatsregierung will keine "ideologiegetriebene" Sprache im dienstlichen Schriftverkehr und verbietet daher die Verwendung von Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung. Nachdem MinisterprĂ€sident Markus Söder (CSU) schon im Dezember in seiner RegierungserklĂ€rung ein Genderverbot angekĂŒndigt hatte, beschloss nun das Kabinett offiziell eine Änderung der Allgemeinen GeschĂ€ftsordnung des Freistaats Bayern (AGO). Damit soll explizit klargestellt werden, dass beispielsweise Gendersternchen ("BĂŒrger*innen"), Binnenmajuskel ("LehrerInnen"), Doppelpunkt ("Arbeiter:innen") und Gendergap ("VerkĂ€ufer_innen") unzulĂ€ssig sind.

"FĂŒr uns ist die klare Botschaft: Sprache muss klar und verstĂ€ndlich sein", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettsitzung. Das Verbot solle fĂŒr Verwaltung, Schulen und Hochschulen gelten - unter anderem fĂŒr offizielle Schreiben, Internetseiten von Behörden und Schulen, Elternbriefe, SchulbĂŒcher, Internetseiten und auch Jahresberichte. Damit gebe es nun klare Regeln fĂŒr den staatlichen Bereich.

Beamten drohen beim Gendern Konsequenzen

In SchĂŒlerarbeiten werden Gendersterne und Co. zwar "als nicht korrekt" angestrichen, aber nicht als Fehler gewertet, wie der Staatskanzleichef erlĂ€uterte. Lehrer mĂŒssten sich "wie alle anderen Beamten" selbstverstĂ€ndlich an die GeschĂ€ftsordnung und die festgelegten Regeln halten. Das gelte auch fĂŒr die Rechtschreibung. Falls sich ein Beamter darĂŒber hinwegsetze, werde es sicher auch Konsequenzen haben, sagte Herrmann.

Beim Innenministerium heißt es auf BR-Nachfrage, die Konsequenzen richteten sich "stets nach dem jeweiligen Einzelfall". Eine pauschale Betrachtungsweise sei dem Disziplinarrecht fremd. Ob oder wann die Schwelle eines disziplinarrechtlich relevanten Fehlverhaltens ĂŒberschritten werde, mĂŒsse anhand von HĂ€ufigkeit, Ausmaß und dem jeweiligen Kontext beurteilt werden.

FĂŒr die Hochschulen ist Herrmann zufolge eine Änderung des Hochschulinnovationsgesetzes geplant. Damit solle sichergestellt werden, "dass Studenten keine Nachteile bekommen, wenn sie diese Art von Gendern mit Sonderzeichen im Wortinneren (....) nicht machen, weil sie das nicht wollen". DafĂŒr gebe es zwar keine flĂ€chendeckende Anhaltspunkte, "aber einzelne echte Beispiele".

"Stark exkludierende Wirkung"

Es gehe darum, "die DiskursrĂ€ume in einer liberalen offenen Gesellschaft tatsĂ€chlich offenzuhalten und nicht weiter zu verdrĂ€ngen", sagte der CSU-Politiker. Denn die ideologisch aufgeladene Sprache habe eine "stark exkludierende Wirkung". Es sei "hĂ€ufig zu erleben", dass Teile der Bevölkerung mit "großem missionarischen Eifer" unterwegs seien und es in bestimmten Milieus "faktisch zu einem Zwang" komme und ein "moralischer Druck" zum Gendern entstehe.

Herrmann verwies darauf, dass das Genderverbot auch den Empfehlungen des Rats fĂŒr deutsche Rechtschreibung entspreche. Zugleich soll das Verbot laut Staatskanzlei aber "unabhĂ€ngig von etwaigen kĂŒnftigen Entscheidungen des Rates fĂŒr deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen" gelten.

Verbot tritt am 1. April in Kraft

Nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sollen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Bayern so formuliert werden, "dass sie jedes Geschlecht in gleicher Weise ansprechen". DafĂŒr kĂ€men beispielsweise Paarformeln (zum Beispiel "SchĂŒlerinnen und SchĂŒler") oder geschlechtsneutrale Formulierungen in Frage. "Dabei ist jedoch jede sprachliche KĂŒnstlichkeit oder spracherzieherische Tendenz zu vermeiden."

Auf BR-Anfrage teilte das Innenministerium mit, die Änderung der AGO trete am 1. April in Kraft. FĂŒr die Umsetzung - zum Beispiel die "Anpassung nicht konformer Webseiten" - seien die jeweiligen Stellen verantwortlich.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayern-beschliesst-verbot-von-gendersprache,U7T9VzC

PS. Liebe GrĂŒĂŸe an Monika Gruber
 alles wird gut
 zumindest in đŸ”č Bayern đŸ”č
 âŁïž

faxefaxe, 19. MĂ€rz 2024, um 18:15

schlimm, diese Verbotspartei :)

blo17, 19. MĂ€rz 2024, um 18:17

Lach
 du freust dich also, dass ich zurĂŒck bin
 😀

faxefaxe, 19. MĂ€rz 2024, um 18:21

Eh!

christophReg, 19. MĂ€rz 2024, um 18:25

Ich bin schon auf den Strafenkatalog gespannt. Könnte mir vorstellen, dass das bei den Kolleginnen auf wenig VerstĂ€ndnis stösst. Ich fĂŒr meinen Teil werd halt einfach nur noch den weiblichen Plural verwenden. Das ist nicht verboten😇.
Die anderen sind dann immer mitgemeint.

Hoofer, 19. MĂ€rz 2024, um 18:25

Söder hat d o c h Humor: 1. April, handelt sich um einen Aprilscherz!

christophReg, 19. MĂ€rz 2024, um 18:28

besonders entlarvend ist dieser Absatz:
Herrmann verwies darauf, dass das Genderverbot auch den Empfehlungen des
Rats fĂŒr deutsche Rechtschreibung entspreche. Zugleich soll das Verbot
laut Staatskanzlei aber "unabhĂ€ngig von etwaigen kĂŒnftigen
Entscheidungen des Rates fĂŒr deutsche Rechtschreibung zu der Frage der
Verwendung von Sonderzeichen" gelten.

blo17, 19. MĂ€rz 2024, um 18:29

@faxefaxe
 đŸ©”

@GrĂŒne
 keinen Kommentar

@Hoffer
FĂŒr den Aprilscherz sorgt schon Lauterbach mit seinem „Cannabisgesetz“
 😂

blo17, 19. MĂ€rz 2024, um 18:39
zuletzt bearbeitet am 19. MĂ€rz 2024, um 18:40

An neu angemeldete đŸ‘č Trolle ebenfalls KEINEN KOMMENTAR


Aber der ist jetzt eh schon wieder weg
. 😅

christophReg, 19. MĂ€rz 2024, um 18:46

ja, mir sind frauenfeindliche Frauen zwar suspekt aber "KrĂ€he" geht eindeutig zuweit😉

Durak, 19. MĂ€rz 2024, um 18:51

Gendern ist absoluter Blödsinn und eine schwachsinnige Ausgeburt der linken Socken

NormanBates, 19. MĂ€rz 2024, um 19:07

Socken und Sockinnen 😀

MumeRumpumpel, 19. MĂ€rz 2024, um 19:15

Ich finde die Forschenden ja viel schlimmer...was ist denn mit denen?

Soizhaferl, 19. MĂ€rz 2024, um 19:26

Dann sehen wir mal, wie viele AfDler aufgrund dieser bahnbrechenden Entscheidung zurĂŒck in den Schoß der Demokratie krabbeln. Jetzt, wo des Sternderl sie nicht mehr beißen kann.

aisman, 19. MĂ€rz 2024, um 20:14

Ist schon wieder 1. April?

Mario19667, 19. MĂ€rz 2024, um 20:33

Ich find's toll ..

Endlich heißt die blo nicht blow:innen .. 😁😉

*Duckundweg*

KnockKnockJokes, 19. MĂ€rz 2024, um 20:47
zuletzt bearbeitet am 19. MĂ€rz 2024, um 20:48

"Sprache muss klar und verstÀndlich sein"

Wohl nicht klar genug, dass blo es versteht, denn: Gendern wird NICHT verboten.

ErlÀuterung: Man darf immernoch Dinge schreiben, wie "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter". Eindeutig gegendert, eindeutig erlaubt.

christophReg, 19. MĂ€rz 2024, um 21:21

klar knock. Frauen sind zur Not ja auch Menschen (auch wenn es dann wirklich lÀhmend wird, wenn man das durchzieht), aber alle die sich nicht zuordnen lassen (wollen) sind jetzt dahin verwiesen, wohin die AgD sie haben will. Da freut sich der/die bayrische......

Soolbrunzer, 19. MĂ€rz 2024, um 21:32

O mei. Die ham Sorgen, die Schwarzen. Aber wenn dieses Verbot - wie die Blo schreibt - alles zum Guten wenden sollte, soll's mir recht sein. Zumal fĂŒr mich im kirchlichen Dienst bayerisches Verwaltungsrecht keine Relevanz hat (wobei nicht auszuschließen wĂ€re, dass sich die bayerischen Bischöfe da anschließen, schaumermal).

blo17, 19. MĂ€rz 2024, um 21:33

Der Rat fĂŒr deutsche Rechtschreibung hat in seiner Sitzung am 15.12.2023 seine Auffassung bekrĂ€ftigt, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll. Dies ist eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann.

Das Amtliche Regelwerk gilt fĂŒr Schulen sowie fĂŒr die öffentliche Verwaltung (einschl. Rechtspflege). Der Rat hat vor diesem Hintergrund bereits in seiner Sitzung am 14.07.2023 in Eupen die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen Sonderzeichen im Wortinnern, die die Kennzeichnung aller GeschlechtsidentitĂ€ten vermitteln sollen, in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung NICHT empfohlen


FĂŒr den Hochschulbereich ist eine Zunahme einer geschlechtergerechten Schreibung mit Sonderzeichen im Wortinneren in systematischer Abweichung von den Regelungen im Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu beobachten. Inwieweit den Hochschulen das Recht zusteht, von der amtlichen deutschen Rechtschreibung abzuweichen, ist strittig.

Hochschulen und Lehrende haben zu beachten, dass sie fĂŒr die Bildung und Ausbildung der LehrkrĂ€fte an öffentlichen Schulen Verantwortung tragen, in denen SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern die Rechtschreibung nach dem Amtlichen Regelwerk zu vermitteln ist, auf das sich die zustĂ€ndigen staatlichen Stellen der deutschsprachigen LĂ€nder verstĂ€ndigt haben.

Die Schule ist der Ort der Vermittlung der orthografischen Normen. Die geschriebene deutsche Sprache ist von SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern erst noch zu lernen, was nicht ohne Schwierigkeiten ist, wie nationale und internationale Bildungsstudien regelmĂ€ĂŸig belegen. In den jĂŒngeren Jahrgangsstufen geht es vor allem um den Erwerb einer sicheren Rechtschreibkompetenz. Deshalb hat die Systematik der Rechtschreibung und ihrer Regeln den Schwerpunkt des Unterrichts zu bilden. In den höheren Schulstufen können dann auch die Entwicklungen der geschriebenen Sprache der letzten Jahre mit den Sonderzeichen im Wortinnern und zwischen Wörtern zur Kennzeichnung einer geschlechtsĂŒbergreifenden Schreibintention thematisiert und reflektiert werden. Vorgaben fĂŒr die Bewertungspraxis liegen in der ZustĂ€ndigkeit der Schulpolitik und obliegen nicht dem Rat fĂŒr deutsche Rechtschreibung. Ob in diesem Sinne ggf. eine „rezeptive Toleranz“ als eine schulpolitische Handlungsoption zu betrachten ist, obliegt ebenfalls den verantwortlichen staatlichen Stellen.

Der Rat fĂŒr deutsche Rechtschreibung wird die weitere Schreibentwicklung beobachten, denn geschlechtergerechte Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung noch im Fluss.

Die am 15.12.2023 beschlossenen „ErlĂ€uterungen und BegrĂŒndung zum ErgĂ€nzungspassus ‚Sonderzeichen‘ im Amtlichen Regelwerk fĂŒr die deutsche Rechtschreibung“ sind auf der Website des Rats www.rechtschreibrat.com veröffentlicht.

https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-erlaeuterungen-begruendung-und-kriterien-vom-15-12-2023/

Soolbrunzer, 19. MĂ€rz 2024, um 21:33

Btw, schöne GrĂŒĂŸe an Herrn Söder's Ehepartner...

Updates, 19. MĂ€rz 2024, um 22:08

Habe schon immer bewundert, wie MinisterprÀsident:in Söder sich auf das Wesentliche konzentrieren kann

Schmierfink1337, 19. MĂ€rz 2024, um 22:09

Der Text zu der Anordnung ist so dÀmlich, man könnte glauben, das ist Satire.

„Stark exkludierende Wirkung“ und die MĂ€r vom bösen Wolf
 Ă€h den schlechteren Noten wegen fehlendem Sternchen.

Aber toll, dass die Regierung dieses Thema so energisch angeht. Das wird sicher paar nach rechts abgewanderte WĂ€hlerinnen und WĂ€hler zurĂŒck ins Nest holen.

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