Tratsch: mitgliedsbeitrag anteilig rückfordern

Helmut, 22. Februar 2012, um 22:00
Dieser Eintrag wurde entfernt.

fahnerlamdach, 22. Februar 2012, um 23:14

In die abmeldestation^^

mamaente, 22. Februar 2012, um 23:19
zuletzt bearbeitet am 22. Februar 2012, um 23:20

@ kattla: mei, ein schwangerer hamschter, nette vorstellung :-))

krattler, 22. Februar 2012, um 23:43

die verzugszinsen machens meiste aus, 0.15 cent rückforderung aber 850 euro verzugszinsen, macht 850,15.
an hira: rentiert sich eine klage?

Rami, 23. Februar 2012, um 04:22

bullshit

Hirabira, 23. Februar 2012, um 11:32

Nur, wennd an Rami gleich mitverklagst. Dann wird da Streitwert und damit auch die Gebühren höher ;-)

krattler, 23. Februar 2012, um 15:19

danke fürs blümli:-)

Ex-Sauspieler #213041, 23. Februar 2012, um 15:34
zuletzt bearbeitet am 23. Februar 2012, um 15:44

Im Grunde hätte er vll. ne Chance auf seine 15 Cent zu kommen meinte son Juramensch zu mir xD
In den Agb ist nicht expliziet angeben mit welcher zeitlichen Serverausfallrate man rechnen muss pro Monat.
Im Regelfall sind die so 1 % der Gesammtzeit eines Monats, die dann für Wartungsarbeiten und Ausfallzeit zur Verfügung stehen.
Wenn nun diese Zeit nachweislich überschritten wurde:
Bei so einem zeitweisen Serverausfall handelt es sich dann um die Verletzung einer vertraglichen Nebenleistungspflicht.
Eine Verletzung von solchen Nebenpflichten erlaubt es einem dann den Vertrag aus wichtigem Grund sofort zu kündigen.Weiterhin hat der Schuldner für einen so genannten Vertrauensschaden aufzukommen. Der Beschädigte ist so zu stellen, wie er dastünde, wenn das schädigende Ereignis garnicht eingetreten wäre.
Man hätte also gewissermasen eine Chance,weil dieser Agb Punkt so nicht zulässig sein könnte, weil nicht drinsteht wielange Serverzurgriffszeit garantiert wird.
Diese "Ziffer 9.2 a" auf die in den AGb verwiesen wird existiert beispielsweise garnicht.
Vermutlich wird 9.2 Absatz 1 gemeint sind.
Ich weiß ja nicht wer diese Agb verfasst hat, aber aus diesem Grunde allein wäre dieser Teilbereich der Agb anfechtbar.

agnes, 23. Februar 2012, um 15:41

Das Internet bietet einfach viele Gelegenheiten, Anwälte reich zu machen :)

k_Uno, 23. Februar 2012, um 15:44

Also ich weiß nicht, welche Rechtsverdreher ihr zu Rate zieht... ich bin gerade dabei einen aussergerichtlichen Vergleich anzustreben, schaut gut aus... muss nur noch den Vorschlag unterbreiten... ;-)

krattler, 23. Februar 2012, um 15:44

danke für die info, war mir ja klar... wollte euch nur mal in bekannter spassform auf die lücke im text hinweisen.... und wohlgemerkt, es geht nicht um 15 cent, sondern um 0.15 cent.... exklusive verzugszinsen und rami-mitverklagung:-)

Ex-Sauspieler #213041, 23. Februar 2012, um 15:45
zuletzt bearbeitet am 23. Februar 2012, um 15:46

agnes:
Ich würde folgendes mal ändern:
Diese "Ziffer 9.2 a" auf die in den AGb verwiesen wird existiert beispielsweise garnicht.
Vermutlich wird 9.2 Absatz 1 gemeint sind.
Ich weiß ja nicht wer diese Agb verfasst hat, aber aus diesem Grunde allein wäre dieser Teilbereich der Agb anfechtbar.

Pete, 23. Februar 2012, um 15:48
zuletzt bearbeitet am 23. Februar 2012, um 15:48

Ich möchte jedenfalls UNVERZÜGLICH so gestellt werden, wie wenn das schädigende Ereignis gar nicht eingetreten wäre - so!

agnes, 23. Februar 2012, um 15:50

Wir haben die AGB jetzt seit 5 Jahren und der Server lief nie so stabil wie jetzt. Wenn sich jemand meldet und deshalb sein Geld zurückfordert, kann esr es auch einfach haben. Wir buchen ja eh immer erst rückwirkend für den ganzen Monat ab, wenn jemand nicht zufrieden ist und das äußert sind wir die letzten, die dann noch das Geld vom 1.Februar bis zum 21. Februar haben wollen würden :)

Ex-Sauspieler #213041, 23. Februar 2012, um 15:52
zuletzt bearbeitet am 23. Februar 2012, um 15:57

Agnes, hast du meine Nachricht auf deine Nachricht heute früh schon gelesen, drin weil die so lange is ? :D

Da steht nämlich auch noch was intressantes über Schlafgewohnheiten drin xD

krattler, 23. Februar 2012, um 16:02

also, bei so einer hochkomplexen formulierung bitte ich doch höflichkeitshalber darum, aus "sind wir die letzten" ein konjunktivisches "wären wir" zu basteln:-))

Ex-Sauspieler #213041, 23. Februar 2012, um 16:05
zuletzt bearbeitet am 23. Februar 2012, um 16:06

Die Mischi ist eben müde, da kann sowas schon passieren.
Das von gestern hat ihr nicht gereicht zum einschlafen, mir schon *lach :)

krattler, 23. Februar 2012, um 16:09

schade, dass ich mit der chefin nicht "per mischi" bin, sonst würd ich jetzt schreiben: armes mischi:-(

agnes, 23. Februar 2012, um 16:33

Er redet vom Bayern-Spiel. Mischen konnt ich nicht, Spielen ging nicht, Fussi langweilig.

k_Uno, 23. Februar 2012, um 16:40

Hättest Dich eben im Forum, wie alle hier, beteiligen, oder einen Eimer Wasser nach Wietze tragen können.
Fällt Dir denn gar nix ein, wenns Dir langweilig ist?

krattler, 23. Februar 2012, um 16:48

wieso, der fcb hat doch gewonnen, oder?

k_Uno, 23. Februar 2012, um 16:52
zuletzt bearbeitet am 23. Februar 2012, um 16:56

eben, gestern konnte gar keiner verlieren, ausser dem fcb.... ;-)

Ex-Sauspieler #106145, 23. Februar 2012, um 18:19

kratti^^

krattler, 23. Februar 2012, um 18:58

.....zumindest an erfahrung gewonnen, irgendein fcb

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