Fehlerberichte: Verstoß gegen das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

A_, 13. Dezember 2010, um 21:44

Die rechtswidrige Kündigung der Premium-Mitgliedschaft von annalena verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts; annalena wurde nur gekündigt, weil sie weiblich ist.

Sachlich bezieht sich das Gesetz auf den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Bei der Premiummitgliedschaft handelt es sich um eine Dienstleistung, die der Allgemeinheit zur verfügung steht.

Folgende Formen der Ungleichbehandlung sind in diesem Fall aufgetreten:

unmittelbare Benachteiligung: weniger günstige Behandlung einer Person gegenüber einer anderen in einer vergleichbaren Situation
mittelbare Benachteiligung: Benachteiligung durch scheinbar neutrale Vorschriften, Maßnahmen, Kriterien oder Verfahren, die sich faktisch diskriminierend auswirken
Belästigung: Verletzung der Würde der Person, insbesondere durch Schaffung eines von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfelds
sexuelle Belästigung
die Anweisung zu einer dieser Verhaltensweisen

Auch im allgemeinen Zivilrechtsverkehr, d. h. bei der Begründung, Durchführung und Aufhebung von Verträgen, sind Diskriminierungen aus einem der im Gesetz genannten Merkmale grundsätzlich unzulässig (§§ 19–21). Das betrifft im Wesentlichen den Abschluss sogenannter Massengeschäften (die typischerweise ohne Ansehen der Person abgeschlossen werden), z.B. den Vertrag über eine Premiummitgliedschaft.

Ex-Sauspieler #8255, 13. Dezember 2010, um 21:47

Gehe bitte ins Bett ds

grubhoerndl, 13. Dezember 2010, um 21:49

kasperle, halt doch mal die luft an!

was ist im übrigen eine "Premiummitgliedschaft"?

A_, 13. Dezember 2010, um 21:57

http://www.sauspiel.de/agb

5.2. Premium Account

5.2.1. Für den Premium account ist eine besondere Anmeldung erforderlich. Diese erfolgt über ein Formular, wählbar über das Angebot, und verlangt die dort angegebenen Registrierungsangaben. Die Nutzung des Premium accounts ist nur natürlichen, unbeschränkt geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren gestattet. Sauspiel behält sich vor beim Teilnehmer eine Altersverifikation vorzunehmen.

Mit der Anmeldung für den Premiumaccount erkennt der Teilnehmer die Geschäftsbedingungen an und versichert mindestens 18 Jahre alt zu sein und dass alle Angaben in seiner Registrierung der Wahrheit entsprechen. Mit Personen unter 18 Jahren kommt kein Vertrag über einen Premiumaccount zustande.

Die Anmeldung zum Premiumaccount läuft, beginnend vom Tag der wirksamen Anmeldung, für 30 Tage und verlängert sich automatisch um jeweils 30 Tage, wenn sie nicht zuvor wirksam gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von 3 Werktagen zum Ende der jeweiligen 30 tägigen Laufzeit möglich. Die Kündigung ist in Textform zu erklären und wird mit Zugang der Erklärung bei Sauspiel wirksam.

Die Nutzung des Premiumaccounts ist kostenpflichtig, siehe Ziffer 4.2. Die Vergütungspflicht endet mit Ablauf des jeweiligen Kündigungstermins. Zu diesem Termin stellt Sauspiel den Bankeinzug ein.

Bettler, 13. Dezember 2010, um 22:27
zuletzt bearbeitet am 13. Dezember 2010, um 22:27

Du bist anstrengend.
Ich finde, das ist ein Kündigungsgrund.

Ex-Sauspieler #157755, 13. Dezember 2010, um 22:31
zuletzt bearbeitet am 13. Dezember 2010, um 22:34

Bettler....ein Nichtmitglied ist in exakt 2 Min 13 Sek mit nem neuen Account wieder hier! Also spar dir dein Mobbing und kauf dir ein neues T-Shirt......das, dass du gerade trägst, entwickelt schon Bakterien und die fangen bei zu starker Vermehrung an zu riechen.

leuchtturm, 13. Dezember 2010, um 22:33

mann mann mann das ständig schlechte reden über die Admis kommt mir so vor, als würde ich Ihn als bereits gesperrten Spieler kennen. Gab schon welche die wegen übler nachrede der Admis geflogen sind.

Brot112, 13. Dezember 2010, um 22:55
zuletzt bearbeitet am 13. Dezember 2010, um 22:57

Was will man denn bei dem noch kündigen?

Mein lieber/-s A_ .
Ich wäre nicht umsonst überall als Paragraphenreiter bekannt, wenn ich mich nicht auch den Großen im Forumswesen gegenüberstellen würde. Ja, ich finde deine Ausdrucksform beachtlich minderwertig. Das alleinige Kopieren von Texten aus Gesetzbüchern klingt vielleicht beeindruckend, ich fühle mich aber nicht im geringsten angetan von dem von dir vorgebrachten Sachverhalt.

Zunächst die Punkte in denen ich dir rein formell zustimmen muss:

AGG Abschnitt 1 §1 stellt sicher, dass eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen verzucht wird.

AGG Abschnitt 1 §2 Punkt (1) 8 besagt: "den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum [zur Verfügung zu stellen]."

So nun aber erkläre uns bitte deine Idee, es gäbe eine unmittelbare Benachteiligung. Wer ist in Relation zu annalena unter den gleichen Umständen von Sauspiel vorsätzlich bevorzugt behandelt worden?
Wie sieht es mit der mittelbaren Benachteiligung aus? Folglich der von dir aufgeführten Bedingungen müsste jetzt in annalena's Fall bzw. gerade als Ansporn darauf JEDE angemeldete weibliche Person bestätigen, dass die scheinbar neutralen Grundsätze faktisch diskriminierend sind.
In puncto Belästigung stellt sich die Frage inwiefern sich annalena tatsächlich von den anderen Usern belästigt fühlt. Des Weiteren stellt sich dann die Frage ihrer Reife in einem solchen Portal aktiv zu sein, wenn sie nicht in der Lage ist sich dementsprechend zu artikulieren, sich belästigt zu fühlen. Spätestens in diesem Punkt haben dann die Erziehungsberechtigten versagt und ganz ehrlich, dass unterstelle denen mal. Viel Erfolg! Sauspiel jedoch hat sich hier in jedem Falle korrekt verhalten. Es wird von Sauspiel ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich eine Beendigung der Mitgliedschaft vorbehält und mit Erwerb dieser Mitgliedschaft stimmt der User dieser Klausel zu. Prasseln also aus diversen Gründen zu viele Beschwerden bei Sauspiel ein, gibt es nur die Möglichkeit das Opfer insofern vor weiteren Attacken zu schützen, als dass die Admins versuchen dem Opfer die Lust an dieser Plattform zu nehmen. Ansonsten wäre annalena diejenige bezahlende Userin, die an keinem Tisch glücklich werden könnte, weil alle Welt ihr nachsteht. Ergo müsstest du wenn überhaupt eine Klage gegen die gesamte Sauspielgesellschaft einreichen und spätestens dann, würde auch ich an deinen Kompetenzen zweifeln. Eben wie auch leuchtturm schreibt, könnte dir genauso der Hausverbot ausgesprochen werden und das nicht nur wegen Rufschädigung.

Brot112, 13. Dezember 2010, um 23:04

Ich habe es gerade nochmal überflogen............
Ich liebe es wenn sich Leute, die versuchen andere Einzuschüchtern, d.h. Belästigen in dem von dir beschriebenen Sinne, sich dann in ihrer Argumentation selbst widersprechen.

§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
(1) Eine Verletzung des Benachteiligungsverbots ist nicht gegeben, wenn für eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung
1.der Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art dient,
2.dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt,
3.besondere Vorteile gewährt und ein Interesse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung fehlt,
4.an die Religion eines Menschen anknüpft und im Hinblick auf die Ausübung der Religionsfreiheit oder auf das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften, der ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform sowie der Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion zur Aufgabe machen, unter Beachtung des jeweiligen Selbstverständnisses gerechtfertigt ist.

(1) trifft zu: Sauspiel ist nur der Vermieter der Accounts, hat aber mit dem Verhältnis der User zueinander nichts zu tun, ist also als neutral zu werten, kann allso nur einen sachlichen Grund, Beschwerden(!), gehabt haben.
1. trifft selbstredend zu
2. wie beschrieben schützt Sauspiel annalena dadurch

Lg, dein AGG

A_, 13. Dezember 2010, um 23:19

WO BITTESCHÖN WAR DENN GEFAHR IM VERZUG ?? WO MUßTEN SCHÄDEN O.Ä. VERMIEDEN WERDEN ??

DIESE ART VON SCHUTZ DIE DU BESCHREIBST IST ABSOLUT MENSCHENVERACHTENT: DAS GABS IN DEUTSCHLAND SCHONMAL UNETER DEM NAMEN "SCHUTZHAFT": DAS ZEIGT DANN AUCH GANZ DEUTLICH WESSEN GEISTES KIND DU BIST UND BEDARF KEINEM WEITERN KOMMENTAR.

SACHLICHE GRÜNDE FÜR DEN FEIGEN RAUSSCHMIß, DIE ORDENTLICHER PRÜFUNG STANDHALTEN KÖNNTEN GIBT ES NICHT.

DESWEITER LIGT ÜBERHAUPT KEIN BETRUG VOR, DA KEIN FINANZIELLER SCHADEN ENTSTANDEN IST:

Die Täuschungshandlung muss einen Irrtum (d.h. das Auseinanderfallen von Vorstellung und Realität) bei einem Dritten erregen (Hervorrufen) oder unterhalten (Erschwerung der Aufklärung oder Bestärkung der Fehlvorstellung). Daran fehlt es, wenn der Betreffende sich überhaupt keine Gedanken macht (sog. ignorantia facti) oder bereits vorhandene Fehlvorstellungen lediglich ausgenutzt werden (anders wiederum, wenn beispielsweise aus Geschäftsbeziehungen eine Aufklärungspflicht besteht).
ANNALENA MACHTE SICH LAUT AUSSAGE ÜBERHAUPT KEINE GEDANKEN!

Aufgrund des Irrtums muss der Getäuschte eine Vermögensverfügung vornehmen. Vermögensverfügung ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt. Der Begriff des Vermögens ist hierbei stark umstritten. Nach dem vermittelnden juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff fallen hierunter zumindest die Positionen, die einen eigenen wirtschaftlichen Wert haben und unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen.
SPIELGELD ODER PUNKTE HAT KEINEN VERMÖGENSWERT !!!

Aus der Vermögensverfügung muss ein Vermögensschaden resultieren. Der Vermögensschaden wird berechnet anhand einer Gesamtsaldierung der Vermögenslagen vor und nach der Vermögensverfügung unter Berücksichtigung einer etwaigen Schadenskompensation. Dabei ist es unerheblich, ob der Getäuschte und der Geschädigte identisch sind (wenn nicht, dann sog. Dreiecksbetrug).
--> DA KEIN FINANZIELLER SCHADEN ENTSTANDEN IST LIGT AUCH KEIN BETRUG VOR! HIERBEI VON BETRUG ZU SPRECHEN IST VERLEUMDUNG NACH §187 STGB!

Brot112, 13. Dezember 2010, um 23:24
zuletzt bearbeitet am 13. Dezember 2010, um 23:25

Fehler 1 -> Danke für den nächsten Widerspruch. annalena macht sich keine Gedanken. Wo kein Kläger da kein Richter, DU bist lediglich berechtigt sie auf das, deiner Meinung nach, falsche Verhalten hinzuweisen. Sonst drehen wir §187 StGB um, und dann ist nur noch die Frage, wie man es werten wird....

Fehler 2 -> bedarf keiner weiteren Ausführung:
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

A_, 13. Dezember 2010, um 23:33
zuletzt bearbeitet am 13. Dezember 2010, um 23:34

DU SCHEINST DIR IN PUNKTO JURA EIN BETRÄCHTLICHES WISSEN VON WO AUCH IMMER HER ANGEEIGNET ZU HABEN! ALLERDINGS BEACHTEST DU WIEDER EINMAL NICHT DAS VFEHLENDE RECHTSSUBJEKT! ICH KANN NICHT DAS ANSEHEN VON JEMANDEM HERABWÜRDIGEN, VON DEM NIEMAND WEIß WER ER EIGENTLICH IST!

zatho, 14. Dezember 2010, um 06:57

Ich empfehle dir mal die AGB durchzulesen, immerhin hast du sei bei der Registrierung akzeptiert. Besondern interessant für dich sollte sein:

Allgemein:
"11.3. Sauspiel ist berechtigt den Nutzungsvertrag mit dem Teilnehmer ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform zu kündigen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt."

Als wichtiger Grund zählt insbesondere ein Verstoß gegen die Regeln in obiger Ziffer 6.

Und im Speziellen:
"7.1. Verstößt ein Teilnehmer bei der Registrierung oder der nachfolgenden Nutzung des Angebotes gegen die vorgenannten Regeln in den Abschnitten 3 (Registrierung) und 6 (Pflichten des Teilnehmers), ist Sauspiel jederzeit berechtigt, die betreffenden Inhalte bzw. Beiträge vollständig zu löschen und den Teilnehmer ohne vorherige Abmahnung von der weiteren Nutzung des Angebotes auszuschließen. Für Premiumaccount Mitglieder erlischt die Zahlungspflicht erst mit Ablauf des 30 Tage Zeitraums, in dem der Ausschluss erfolgt.

Ist fraglich, ob ein Verstoß vorliegt, so ist Sauspiel berechtigt die streitigen Inhalte bzw. Beiträge zu löschen und den Teilnehmer bis zur Klärung der Sach- und Rechtslage vorübergehend von der weiteren Nutzung des Angebotes auszuschließen.

Die gesonderte Straf- oder Ordnungsrechtliche Verfolgung eines Verstoßes bleibt hiervon unberührt."

in Verbidung mit:
"6. Pflichten des Teilnehmers/Verhalten in communities

6.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet das Angebot und insbesondere die communities nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Geschäftsbedingungen zu nutzen. Sofern der Teilnehmer das Angebot von Sauspiel nutzt, obwohl die für Ihn jeweils geltenden örtlichen Bestimmungen oder Gesetze die Nutzung einschränken oder verbieten, kommt kein Nutzungsvertrag zustande.

6.2. Teilnahme am Schafkopfspiel

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich den Spielregeln entsprechend zu verhalten und seinen Mitspielern mit Respekt zu begegnen. Missbräuchliche Verhaltensweise sind ihm untersagt.

Missbräuchliches Verhalten liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

Absichtlich fehlerhaftes oder irreführendes Spiel oder unvollständige Angaben.
Absichtlicher Versuch der Störung des Spiels, gleich auf welche Art, z.B. durch Beleidigung anderer Teilnehmer in den Communities.
Störung eines fairen Wettbewerbes und unfaires Verhalten jeder Art zum Zweck der Vorteilsverschaffung, z.B. durch Täuschung oder Absprache mit anderen Teilnehmern zur Vorteilsverschaffung gegenüber nicht eingeweihten Mitgliedern.

6.3. Nutzung der Communities

Im Rahmen der Kommunikation der Teilnehmer während des Spiels sowie bei Kommunkiation innerhalb der communities, sind die (Schafkopf- )spielbezogenen Fachwörter (z.B. „Sau“) zulässig verwendbar, sofern dadurch nicht gezielt andere Teilnehmer (mittelbar) beleidigt werden sollen.

Im Übrigen ist es jedem Teilnehmer untersagt, beleidigende, verleumderische, rassistische, pornografische, obszöne, gewalt- oder drogenverherrlichende, jugendgefährdende oder sonstige gesetzeswidrige Inhalte und/oder Äußerungen - gleich in welcher Form (Text, Bild, Verlinkung, Ton) - anzubieten, zu verbreiten oder sonst wie zugänglich zu machen oder einen entsprechenden Benutzernamen zu wählen.

Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend, alle Handlungen und Verstöße gegen Strafnormen, wie z.B.

Persönlichkeitsrechtsverletzungen
Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener etc. §§ 185 ff StGB;
Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§ 33 Kunst-UrhG)
Verletzung gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechts
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG); Kennzeichenverletzung (§§ 143f MarkenG)
Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
Verbreiten von Propagandamitteln oder Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB)
Verunglimpfung des Bundespräsidenten, des Staates und seiner Symbole (§§ 90, 90a StGB)
Beleidigung von Organen und Vertretern und/oder Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten (§§ 103,104 StGB)
öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)
Volksverhetzung (§ 130 StGB)
Anleitung zu Straftaten (§ 130a StGB)
Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften (§ 131 StGB)
Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB)
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166 StGB)
Verstöße gegen Normen des Jugendschutzes
Verbreitung jugendgefährdender Trägermedien (§§ 15, 27 JuSchG)
Verbreitung unzulässiger Angebote (§§ 4, 23 JMStV)

6.4. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet Links auf solche Inhalte wie in obiger Ziffer 6.3. beispielhaft aufgezählt zu setzen bzw. Internetadressen (URLs) von anderen Internetseiten zu nennen, die solche Inhalte enthalten.

6.5. Bei der Nutzung des Angebotes hat jeder Teilnehmer sich so zu Verhalten, dass andere Teilnehmer nicht belästigt oder gestört werden. Ebenso wenig darf das Angebot von Sauspiel insgesamt gestört oder dies versucht werden oder mißbräuchlich genutzt werden.

Dem Teilnehmer ist es deshalb insbesondere nicht gestattet:

Dateien heraufzuladen oder zu versenden, die einen Virus enthalten oder Kettenbriefe zu versenden;
andere Teilnehmer oder Dritte zu beleidigen, zu bedrohen, zu belästigen oder zu schädigen;
beleidigende, verleumderische ,rassistische, pornografische, obszöne, gewalt- oder drogenverherrlichende, jugendgefährdende oder sonstige gesetzeswidrige Inhalte in den Blogs oder bei der direkten Kommunikation (Chat) mit anderen Teilnehmern zu verbreiten;
ohne dazu berechtigt zu sein urheberrechtlich geschützte Werke, sei es unmittelbar oder durch Verweise („Links“), in körperlicher oder unkörperlicher Form anzubieten, zu verwerten oder öffentlich wiederzugeben;
bei Nutzung des Angebotes gewerbliche Schutzrechte Dritter zu verletzen
die bei Nutzung des Angebotes erlangten Kontaktdaten und e-Mail Adressen für gewerbliche Zwecke oder Werbung (insbesondere Spamming) zu nutzen;

6.6. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche Daten und Informationen, die er von anderen Teilnehmern im Rahmen der Nutzung des Angebotes erhält, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn der Berechtigte hat dem ausdrücklich zugestimmt.

6.7. Sauspiel behält sich vor, Beiträge von Teilnehmern in den communities zu löschen, wenn der Verdacht einer Gesetzwidrigkeit oder eines Verstosses gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht."

A_, 14. Dezember 2010, um 08:35

IST DAS ZUSPAMEN MIT COPY & PASTE AUCH EIN VERSTOß?

edmuina, 14. Dezember 2010, um 10:42

Alle zusammen verstosst ihr gegen §5:

Du sollst nicht töten.

Mit eurem Pseudojuristischen gefasel tötet ihr mir grad den letzten Nerv.
Und ned nur mir, des könnt ihr mir glauben.

Ich setz mich jetz zum Hosenlatz ins Eck und wart bis der Sturm das Wasserglas verlassen hat.

agnes, 14. Dezember 2010, um 10:45

ich schließe mich dem Hirabira an und trinke jetzt schon morgens. Damit töte ich mein Schmerz- und Fremdschäm-Empfinden.

Mario19667, 14. Dezember 2010, um 11:11

Bekomme ich Asyl, bitte?

Moped-Done, 14. Dezember 2010, um 15:51

Fein, ein Rechtsberatungsfred!

"Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts; annalena wurde nur gekündigt, weil sie weiblich ist."

Verdammt, ist das gar nicht erlaubt? Hmmm, Gedankenmodell, rein hypothetisch: Wäre es immer noch verboten, wenn man einem weiblichen Wesen kündigte, weil eine jüngere inzwischen... ach egal, ich wills gar nicht wissen!

Brot112, 14. Dezember 2010, um 17:31

Oh wie schön, lasst es uns einsehen. Es gibt Leute, die meinen die Welt brauche sie, d.h. wir brauchen sie. Helft ihnen aus ihren Psyochen heraus, ignoriert sie (odi profanum vulgus et arceo)!

Zu deiner Frage an Zatho, mein lieber A_, wäre dieser Vorgang ein Verstoß, so wäre deine Existenz mehr als Todesstrafe je sein könnte. Ich möchte dich hiermit nicht direkt beleidigen, jedoch bin ich einer von den 160.000 Sauspielern, die sich jederzeit gegen dein Auftreten hier stellen würden und ich habe mich aufgeopfert, mich deiner anzunehmen, und dir schlichtweg zu sagen, was die Community von dir hält!

@zatho: Danke für deine Unterstützung!

NichtDieMama666, 14. Dezember 2010, um 17:52

Alter!!! Du erwartest doch ned allen ernstes, daß sich hier deinen Schwachsinn noch jeder durchliest! Laß dich bitte mal untersuchen!

MetzgersTochter, 14. Dezember 2010, um 23:04

erinnert mich an die gute alte dauerklopferzeit... gabs da nicht auch einen thread mit ner ellenlangen juritischen auseinandersetzung?
@an alle: seid lieb zu einander! wenn der thread nervt, ausnahmsweise mal nicht auf die rote blase klicken. oder, wer wie ich nicht widerstehen kann: beiträge nur überfliegen, schont die nerven ;-)

mamaente, 14. Dezember 2010, um 23:28

ich schließ mich vollinhaltlich bettler, hosenlatz, muina und vor allem was den alkohol bezüglich des fremdschämens anbelangt agnes an.
es wird allmählich wirklich unerträglich...
und ich kann euch bei bedarf gern diejenigen, die zur unerträglichkeit munter ihre scherflein beitragen. nennen.....

grubhoerndl, 14. Dezember 2010, um 23:38

heute in geberlaune, jutta?

mamaente, 14. Dezember 2010, um 23:40

ja, aber nur aus verzweiflung......

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