Tratsch: Makler

Moos, 20. Oktober 2016, um 16:26

Weis jemand von euch, ob ein Maklervertrag (Haus) bindend ist? Bin eigentlich soweit mit dem Verkäufer einig. Bis jetzt ging bei uns alles ohne Makler, hab auch nichts unterschrieben. Jetzt kommt der Verkäufer daher, wir werden nicht um den Makler rumkommen. Doch nicht mein Problem, oder etwa doch?

Ex-Sauspieler #484842, 20. Oktober 2016, um 16:39

Bin mir nicht sicher, aber wenn der Verkäufer nen Vertrag mit nem Makler eingegangen ist, dann denk ich, er darf zwar weiterhin selber nach Käufern suchen, aber sobald einer von denen eben diesen Makler vorher auch schon wegen des Objekts kontaktiert hat, dann kann sich der Makler womöglich darauf berufen.

LadyAngkor, 20. Oktober 2016, um 16:43
zuletzt bearbeitet am 20. Oktober 2016, um 16:51

Wenn die Adresse des Verkäufers vom Makler stammt, kann der auch eine Provision verlangen. Ist jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden, ob der Auftraggeber oder der Käufer bezahlen muß. Bei Vermietungen gilt das Auftraggeber-Prinzip. Wenn du die die Adresse durch eigenes Inserat, ohne vorherigen Kontakt zum Makler, gefunden hast, dürften die Kosten m.E. beim Verkäufer liegen.

Moos, 20. Oktober 2016, um 16:46

Ich habe rein gar nichts mit dem Makler zu tun und die Adresse und Telefonnummer selber rausgefunden.

Ex-Sauspieler #484842, 20. Oktober 2016, um 16:49

Dann kommts wohl drauf an, ob der Verkäufer dem Makler das alleinige Recht gegeben hat, das Objekt zum Verkauf anzubieten, oder ob der selber auch noch nach Käufern suchen durfte.
Aber ich denke auch, dass das nicht dein Bier ist.

Wenn dann soll halt der Verkäufer die Maklerkosten ganz übernehmen.

JimBim, 20. Oktober 2016, um 16:51

Verträge sind bindend. Ob der Vertrag Dich bindet, kommt darauf an. / Ich sehe es so: Wenn Du, Moos, bis jetzt keinen Kontakt mit dem Makler hattest (so verstehe ich Deinen Post), dann ist es Sache des Verkäufers seinen Makler zu bezahlen. Wenn Du jedoch über den Makler an den Verkäufer gegangen bist, und Dir z.B. durch einen Passus in der Anzeige, klar war, dass ein Makler involviert ist und was er kosten wird, so wirst Du wohl entsprechend zahlen müssen. Ist Dein Fall noch anders gelagert, so kann sich noch etwas anderes ergeben. / Dies ist keine Rechtsberatung von mir.

JimBim, 20. Oktober 2016, um 16:52

Zu Deinem zweiten Post. Dann solltest Du nichts bezahlen müssen.

Moos, 20. Oktober 2016, um 16:55

War bzw. ist schon klar das ein Makler mit im Spiel ist, wär nur schon irgendwie doof, da ich mir die Mühe gemacht habe Adresse und Nummer rauszukriegen und dann lohnt es sich nicht. Muss ich wohl am besten mit nen Anwalt sprechen. Danke für eure Mühen.

Moos, 20. Oktober 2016, um 16:56

Die Anzeige war bei Immowelt und da stand schon was von der üblichen Maklerprovision von 3,57%. Nur in Kontakt bin ich mit Ihm nie getreten.

LadyAngkor, 20. Oktober 2016, um 17:11

Sobald in einer Anzeige der Makler erwähnt ist, und du antwortest, kann der auch seine Provision verlangen. In einem ähnlichen Fall, hab ich mich mit dem Vermieter (war vor der neuen Rechtsprechung) auf Halbe Halbe geeinigt. Ist oft besser als Rechtsstreit!

Moos, 20. Oktober 2016, um 17:26

Geht halt da schon nochmal um ein paar tausend Euro. Zum verschenken hat keiner was, aber ich denke auch, das ich da eher schlechte Karten haben werde.

Ricky, 20. Oktober 2016, um 17:28
Dieser Eintrag wurde entfernt.

Moos, 20. Oktober 2016, um 17:30

Die Anzeige war bei Immowelt und da stand schon, das ne Maklereprovision fällig ist. Die Frage: Auch wenn ich nichts unterschrieben habe und mit dem Makler NIE in Kontakt war.

Ricky, 20. Oktober 2016, um 17:32
Dieser Eintrag wurde entfernt.

Moos, 20. Oktober 2016, um 17:37

Hab mich ins Auto gesetzt und gesucht, man weis ja wie es von aussen aussieht. Nachbarschaft gefragt zwecks Nummer und die hatte einer. So hab ich es auch dem Verkäufer erzählt. Weis gerade allerdings nicht worauf du hinaus willst.

krattler, 20. Oktober 2016, um 17:40

beim kauf sind in bayern, bawü, 7.14 % fällig.
hälfte du, hälfte verkäufer.
da gilt nicht das bestellerprinzip. gilt nur bei vermietung.
so mein kenntnisstand.

Ricky, 20. Oktober 2016, um 17:40
Dieser Eintrag wurde entfernt.

Moos, 20. Oktober 2016, um 17:43

des doch wurst riegele

@krattler, ja die Provisionsverteilung kenn ich, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich

krattler, 20. Oktober 2016, um 17:44

da wirst nicht drumrum kommen, aber maklervertrag bedeutet auch in gewisser weise schutz. so heissts zumindest.

LadyAngkor, 20. Oktober 2016, um 17:46

so ist es

Ricky, 20. Oktober 2016, um 17:57
Dieser Eintrag wurde entfernt.

krattler, 20. Oktober 2016, um 18:01

der glaube beruht worauf?

Ricky, 20. Oktober 2016, um 18:03
Dieser Eintrag wurde entfernt.

Hiki, 20. Oktober 2016, um 18:06

ich denke das des vom riegele nicht wurst ist, normalerweise hat der makler die annonce geschaltet und du bist über dieses werben drauf aufmerksam geworden

krattler, 20. Oktober 2016, um 18:06

dürfte unerheblich sein. wenn der verkäufer einen makler beauftragt hat, ists wurscht über wen die hütte verkauft wird. makler oder verkäufer, egal.

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