Tratsch: jetzt reichts, dieser UG...

Tibhar, 04. Februar 2008, um 23:27

do is der beweis: http://home.arcor.de/unknownguest/ugbeschimpft.jpg eine übelste beschimpfung! ich kanns nimma hörn! der beleidigt mich am fließenden band! agnes mk tneshi! machts da wos! BITTE

UnknownGuest, 04. Februar 2008, um 23:29

Er hat mich aber vorher produziert!!

Basti, 04. Februar 2008, um 23:29

so rein aus dem Zusammenhang gegriffen, würde ich sagen, dass das eine kleine Provokation von dir war *duckundweg* :D

Tibhar, 04. Februar 2008, um 23:31

zu wem werd hier eig ghoitn! WOS SOIDN DES! ich hob den nicht provoziert!!! ich hob über einen konter nochgedacht hab aber dann geschickt abgewiesen! und dann diese beschmipfung!!!!!!

Basti, 04. Februar 2008, um 23:34
zuletzt bearbeitet am 04. Februar 2008, um 23:34

die Sachlage erweist sich als komplizierter als erwartet

Ich rufe in den Zeugenstand: uriR und klausdieter.
Herr UG, nehmen Sie bitte neben Ihrem Verteidiger Platz.

UnknownGuest, 04. Februar 2008, um 23:34

Ohoh, jetzt gibt's Ärger. Ich brauch erst meinen Anwalt. BETTLER!! BEEEETTLER!!!

Tibhar, 04. Februar 2008, um 23:36

der huift dir ned! das ist mein herr papa! des is mein Verteidiger!

Basti, 04. Februar 2008, um 23:38

die Klägerseite wäre dann komplett, aber der Beklagte hat auch das Recht auf an Verteidiger....

Tibhar, 04. Februar 2008, um 23:39

de verlieren! ich hobs pink oder rosa oder wos immer des is auf weiß! der hat mich beschimpft! ich will dass dieser möchte gern gast gesperrt wird! sowas is eine bedrohung für die menschheit

sideburns, 04. Februar 2008, um 23:47

Ich finde es wichtig, dass Dir mal einer Broccoli bietet, Du Rotzlöffel!!!!

Tibhar, 04. Februar 2008, um 23:49

onkel pssssssst das ist wichtig!!! findest du sowas okay, dass sich leute so dermaßen aufführen

MISS_SAUSPIEL, 05. Februar 2008, um 00:13
zuletzt bearbeitet am 05. Februar 2008, um 07:07

Es gibt doch weiß Gott Wichtigeres. DIe Miss-Wahl z.B.
Streitet Euch doch darüber, wer die Schönste ist.
Was meinst Du, UnknownGuest, wer soll es sein?
Und Du Tibhar?

Tibhar, 05. Februar 2008, um 09:20

Hier is ned der misswahlthread ;) ich hob scho obgstimmt und des bleibt top secret!!! (ehrlichgsogt i woaß scho garnimma so richtig)^^
zruck zum thema!! DIESER UG...

UnknownGuest, 05. Februar 2008, um 10:43

Ich bin ja enttäuscht, dass sich der Bettler gar net zu diesem lukrativen (??) Mandat hinreißen lässt... Ich hab auch schon eine gute Verteidigungsstrategie ausgearbeitet, ich brauch nur noch jemand, der das glaubhaft verkaufen kann. Jemand, der berufsmäßig und für viel Geld andere Leute anlügt und dabei ernst schaut. Einen Anwalt.

sideburns, 05. Februar 2008, um 13:42

Einen Arzt?

UnknownGuest, 05. Februar 2008, um 13:50

Ärzte machen das für _wenig_ Geld, Du musst besser zuhören.

adilette, 05. Februar 2008, um 13:52

Einen Journalist???

Breznsalzer, 05. Februar 2008, um 14:48

Tibhar, ich würd folgende Strategie vorschlagen:
Da die Beleidigung im Internet erfolgt ist und desen backbone ja bekanntlich mehrheitlich in den USA liegt sollten wir als Gerichtsstand die USA wählen. Bei den Schadensersätzen, die diese oftmals festlegen werd ich mit meinen 20% Anteil Deinen neuen Reichtum nicht schmälern. Den Gewinn verzock ma dann in der Zockerstubn, lassen uns dabei wieder beleidigen und damit schliesst sich der Kreis.

Bettler, 05. Februar 2008, um 15:05

Also gut. Aus materieller Not übernehme ich beide Mandate, also ich vertrete sowohl den UG als auch den Tibhar.

Bettler, 05. Februar 2008, um 15:06

Die Verteidung vom UG is einfach: Er ist minderjährig, das Kätzchen is höchstens 4 Monate alt. Nicht schuldfähig.
Außerdem ist es so süüüüß. Diese Knopfaugen können einfach nicht lügen. Damit ist der subjektive Tatbestand der Beleidigung nicht erfüllt: Nämlich die bewußte und gewollte Kundgabe der Mißachtung.
Außerdem ist mein Mandant schuldunfähig, er wünscht sich doch so eine Bonsaikittendame und solange die ned gfunden ist, tickt er einfach manchmal aus. Grotesker Duplokonsum haben das übrige getan, seinen Geist zu vernebeln.
Außerdem kann man die Beleidigung gar ned lesen.
Ferner ist der Anspruchsgegner mit seiner frechen Klappe eine Dauerprovokation, die die Tat allemal rechtfertigt. Ich schließe mich meinem Mandanten an und sage." Tibhar, Du Rotzlöffel!"
Sollte das Gericht wider Erwarten zu einer Verurteilung neigen, bitte ich die schwere Kindheit meines Mandanten zu berücksichtigen. Er verbrachte sie in einem Glas. Sobald er aus dem Glas heraus war, schaute er stets zu tief hinein. Mein Mandant braucht Hilfe keine Strafe.
Fazit:Freispruch!

Bettler, 05. Februar 2008, um 15:06

Für meinen zweiten Mandanten, den Tibhar, sag i:
Der UG is Student mithin volljährig. Er is ned süß, sondern eher ausgebufft. Zu Knöpfen verengen sich seine Augen nur bei Alkoholkonsum. Zum Zeitpunkt der Tat war der UG jedoch nüchtern und Duplos weit weg.
Der Gegner hat die Tat selbst eingestanden, weitere Diskussionnen mithin hinfällig.
Eine Provokation ist unerheblich, da mein Mandant minderjährig ist.
Strafschärfend kommt hinzu, dass dies kein Einzelfall ist. Das Kätzchen hat einer der unverschämstesten Klappen im sauspieluniversum. Eine Strafe ist überfällig.
Darüberhinaus ist stafschärfend zu berücksichtigen, dass mein Mandant minderjährig ist und unter besonderen Schutz steht. Seit diesem bösartigen Angriff ist er traumatisiert, hält sich für einen Schlumpf, dröhnt sich mit Alkohol zu und eröffnet überflüssige Forumsthreads.
Fazit: Der Beklagte wird zur Übergabe von 299 Duplos verurteilt und muß sich seinen Mund mit Seife auswaschen.

Bettler, 05. Februar 2008, um 15:07

Als guter Anwalt hat man immer einen konstruktiven Vergleichsvorschlag in der Tasche.
Gegen die Übergabe von 47 Duplos an den Beklagten und die Ausrichtung einer Duploorgie für agnesium und co vergessen wir die Sache.
Von den 47 Duplos erhalten die beiden Anwälte jeweils 15. Danke!
Das hohe Gericht 10.
Die Sauspiel GmbH behält einen Tribut von 10 % ein.
Damit verbleibt für den Kläger, sehr großzügig aufgerundet, 1 Duplo.
Ein großer Sieg.
Ich als Anwalt beider Parteien nehme meinen Vergleichsvorschlag an.
Der Fall ist geschlossen, der thread auch.

UnknownGuest, 05. Februar 2008, um 15:14

Kann man gegen Vergleiche nich Berufung/Revision einlegen?

Bettler, 05. Februar 2008, um 15:21
zuletzt bearbeitet am 05. Februar 2008, um 15:27

Nö. Vergleiche erledigen den Rechtsstreit. Es ergeht gar kein Urteil, gegen das Du Berufung(Sprungrevision) einlegen könntest. Ätsch!
Kannst den Vergleich höchsten anfechten, aber ich als ein Anwalt sage Dir, ich habe das Maximum rausgeholt. Für mich selbst.

zur Übersichtzum Anfang der Seite